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Provinzial

Starke Partner - die Provinzial und Haus & Grund

Die Provinzial und Haus & Grund sind starke Partner, denn

  • seit über 80 Jahren arbeiten die Provinzial und Haus & Grund eng zusammen.
  • gemeinsam machen wir uns stark dafür, dass die Werte, die Sie sich als Hausbesitzer geschaffen haben, erhalten bleiben.
  • als regionale Marktanbieter in Norddeutschland steht für uns der Kunde mit seinen Anliegen im Mittelpunkt.
  • wir bieten Ihnen guten Service, wann immer Sie ihn brauchen.
  • mit einem dichten Netz von Bezirkskommissariaten sind wir immer in Ihrer Nähe. Top versichert zu extra günstigen Tarifen.

Angebotsüberblick

Privat-Haftpflichversicherung

Wer ist mitversichert?

  • Versicherungsnehmer
  • Ehe- und Lebenspartner
  • Minderjährige und deliktsunfähige Kinder
  • Volljährige Kinder in der Schul- oder anschließenden Berufsausbildung / im Studium
  • Alleinstehende Angehörige ab Pflegegrad I


Außerdem in Aktiv 50Plus:

  • Deliktsunfähige Kinder, Enkel, Urenkel, Nichten, Neffen, Großnichten und Großneffen
  • Deliktunfähigkeit der versicherten Person


Was ist versichert?

  • Freizeitsport
  • Gefälligkeitshandlung z.B. Hilfe beim Umzug
  • Ehrenamtliche nicht verantwortliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit
  • Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung


Haftpflicht bei Miete, Leihe und Pacht

  • Bewegliche Sachen – geliehen, gemietet, gepachtet oder geleast für private Zwecke (bis 10.000 EUR (Selbstbeteiligung 150 EUR))
  • Schlüsselverlust bis 50.000 EUR (Nur im Rundumschutz private und dienstliche Schlüssel.)


Haftpflicht im Straßenverkehr

  • Fußgänger und Fahrradfahrer
  • Drittschäden aus dem Be- und Entladen eines Kfz bis 500 EUR (Nur im Rundumschutz.)
  • Nutzung von üblichen E-Bikes bis 25 km/h und E-Scootern bis 6 km/h


Haftpflicht rund ums Wohneigentum

  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für selbstbewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser im Inland
  • Vermietung einer Wohnung im selbstbewohnten Ein- / Zweifamilienhaus


Haftpflicht rund ums Tier

  • Halten oder Hüten von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen
  • Hüten fremder Hunde und Pferde

 

Privat-Haftpflichversicherung

Wer ist mitversichert?

  • Versicherungsnehmer
  • Ehe- und Lebenspartner
  • Minderjährige und deliktsunfähige Kinder
  • Volljährige Kinder in der Schul- oder anschließenden Berufsausbildung / im Studium
  • Alleinstehende Angehörige ab Pflegegrad I


Außerdem in Aktiv 50Plus:

  • Deliktsunfähige Kinder, Enkel, Urenkel, Nichten, Neffen, Großnichten und Großneffen
  • Deliktunfähigkeit der versicherten Person


Was ist versichert?

  • Freizeitsport
  • Gefälligkeitshandlung z.B. Hilfe beim Umzug
  • Ehrenamtliche nicht verantwortliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit
  • Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung


Haftpflicht bei Miete, Leihe und Pacht

  • Bewegliche Sachen – geliehen, gemietet, gepachtet oder geleast für private Zwecke (bis 10.000 EUR (Selbstbeteiligung 150 EUR))
  • Schlüsselverlust bis 50.000 EUR (Nur im Rundumschutz private und dienstliche Schlüssel.)


Haftpflicht im Straßenverkehr

  • Fußgänger und Fahrradfahrer
  • Drittschäden aus dem Be- und Entladen eines Kfz bis 500 EUR (Nur im Rundumschutz.)
  • Nutzung von üblichen E-Bikes bis 25 km/h und E-Scootern bis 6 km/h


Haftpflicht rund ums Wohneigentum

  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für selbstbewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser im Inland
  • Vermietung einer Wohnung im selbstbewohnten Ein- / Zweifamilienhaus


Haftpflicht rund ums Tier

  • Halten oder Hüten von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen
  • Hüten fremder Hunde und Pferde

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Wer ist mitversichert?

  • Schäden aufgrund der Verletzung der Streu- und Reinigungspflicht
  • Ein Besucher stürzt aufgrund einer schadhaften Stufe eine Treppe hinunter und erleidet Verletzungen. Die Krankenkasse des Besuchers erhebt gegen Sie Regressansprüche wegen Verletzung derVerkehrssicherungspflicht.
  • Der Parkettboden in einer vermieteten Wohnung wurde vom Eigentümer unsachgemäß verlegt. Der Mieter zieht sich eine Fußverletzung zu und verlangt von Ihnen Schmerzensgeld.
  • Bauherren-Haftpflicht bis 50.000 EUR
  • Schäden, die durch die allmähliche Einwirkung von u.a. Feuchtigkeit, Dämpfen oder Gasen entstehen z.B. durch eine Waschmaschine, die der Wohnungs-eigentümer stellt, aus der unbemerkt über einen längeren Zeitraum Wasser austritt und so Schäden verursacht werden.
  • Erneuerbare Energien: Schadenersatzansprüche aus dem Besitz, dem Betrieb und der Unterhaltung von Anlagen für die Erzeugung erneuerbaren Energien (z. B. Photovoltaik. Solarwärme oder Erdwärme.
  • Schäden durch häusliche Abwässer Schutz vor Schadenersatzansprüchen, wenn z.B. der Keller der Mieter durch Abwasser oder einen Rückstau vollläuft
  • Missbrauch personenbezogener Daten - Schutz vor Vermögensschäden aufgrund eines Verstoßes gegen den Datenschutz