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Blogbeiträge

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Pressemitteilungen

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Veranstaltungskalender

Wir bieten Fortbildungen für Vermieter, Rechtsanwälte und Hausverwaltungen sowie interessante Veranstaltungen in ganz Schleswig-Holstein an – online oder in Präsenz. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, senden Sie uns gerne eine Email: info@haus-und-grund-sh.de.

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Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

Hiermit laden wir Sie herzlich zur diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung ein:

Donnerstag, den 23. März 2023 um 19.30 Uhr
im Bürgerhaus Kellinghusen, Hauptstr. 18

Tagesordnung:

  • Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Bericht des Vorstandes
  • Kassenbericht 2022
  • Bericht der Kassenprüfer mit Aussprache
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahlen 2023: 2. Vorsitzender, Schriftführer/in, 1 Kassenprüfer
  • Verschiedenes

Im Anschluss an die Tagesordnung wird Tom Janneck von der Verbraucherzentrale SH und Felicia Hofstätter von bewirk einen Vortrag zu

Sonnenstrom für jedermann: Stecker-Solargeräte für Balkon und Terrasse halten.

Anträge für die Mitgliederversammlung müssen 1 Woche vor dem Versammlungstag bei dem Vorstand schriftlich eingegangen sein.

Mit freundlichen Grüßen
Rudolf von Ahlen
(1. Vorsitzender)

Pressebericht zur Mitgliederversammlung

Knapp 60 Mitglieder fanden sich zu der diesjährigen Jahreshauptversammlung im Kellinghusener Bürgerhaus ein.

Der Vorsitzende Rudolf von Ahlen begrüßte die Anwesenden und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Die Geschäftsführerin Anja von Possel-Bohnsack sprach über die Mitgliederentwicklung. Derzeit hat der Verein 499 Mitglieder. Die wöchentliche sowie die monatliche Rechtsberatung durch den Landesverband wird durch die Mitglieder gut besucht. Auch wächst die Anfrage per Mail zunehmend. Die Themenschwerpunkte sind allgemeine Mieterprobleme, Fragen zu Mietverträgen und Nebenkostenabrechnungen sowie das Nachbarschaftsrecht/Wegerecht. Die Geschäftsführerin verwies auch auf die Veranstaltungen des Landesverbandes. Der Kassenwart konnte durch den guten Zuwachs im letzten Jahr eine positive Entwicklung der Zahlen darstellen. Somit wird der Mitglieds-beitrag in den nächsten Jahren stabil bleiben. Die Kassenprüfer bestätigten eine gute Arbeit des Kassenwartes und die Mitgliederversammlung entlastete den gesamten Vorstand.

Nachdem der 2. Vorsitzende Jan Plöhn, der Schriftführer Reiner Wieckhorst, der Beisitzer Jens Steffen sowie der Kassenprüfer Reimer Tetens in ihren Ämtern bestätigt wurden, ehrte der 1. Vorsitzende die Vorstandsmitglieder Jörg Rutkowski und Reiner Wieckhorst für jeweils 25 Jahre Vorstandsarbeit mit einem Präsent und bedankte sich bei ihnen sowie den anderen Vorstandsmitgliedern für die ehrenamtliche Arbeit im Verein.

Weiterhin stand die Erweiterung der Satzung um den § Datenschutz auf der Tagesordnung, die im Zuge der neuen Datenschutzverordnung erforderlich wurde. Die Mitglieder stimmten dieser Ergänzung einstimmig zu.

Nachdem die Regularien abgearbeitet waren, gab Rudolf von Ahlen das Wort an den Sachgebietsleiter Prävention Hans-Werner Heise von der Polizeidirektion Itzehoe weiter. Herr Heise berichtete kurzweilig und lebhaft über das Thema Einbruch und die entsprechenden Präventionsmaßnahmen. Es gab die Möglichkeit sich einmal selbst ein Bild davon zu machen, wie schnell ein, mit abschließbarem Fenstergriffen versehenes Fenster aufgebrochen werden kann.

Die Mitglieder hatten die Möglichkeit sich nach dem ernstzunehmenden Thema, das mit einem großen Applaus belohnt wurde, noch persönlich mit Herrn Heise auszutauschen. Auch im Internet kann man sich weitere Informationen holen, die unter www.polizei.schleswig-holstein.de oder auch unter www.polizeiberatung.de eingesehen werden können.

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Mitgliederversammlung

Streitereien vor den Mitgliedern

So unterhaltsam kann eine Mitgliederversammlung sein

Haus & Grund Kellinghusen und die Schiedspersonen aus dem Amt Kellinghusen haben zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung eingeladen, bei der das Schiedsverfahren vorgestellt wurde. Das Schiedsamt gibt es etwa 140 Jahre in Schleswig-Holstein. Auch im Amt Kellinghusen ist dieses Schiedsamt angesiedelt. Ein „Außergerichtliches Schlichtungsverfahren“ wird einem Gerichtsverfahren vorgeschaltet und bringt oft schon Einigung, die einen kosten- und zeitintensiven Rechtsstreit unnötig macht. Die vielen kleinen Streitigkeiten, die man mit dem Nachbarn haben kann, beschäftigen immer häufiger die deutschen Gerichte. Deswegen gibt es nicht selten die Auflage, zuerst ein außergerichtliches Schiedsverfahren zu durchlaufen. Dieses Verfahren wird durch die sogenannten „Schiedsämter“ durchgeführt. So auch im Amt Kellinghusen. Der Schiedsmann Rainer Tietz und seine Stellvertreterin Wiebke Tischler bekleiden diese Ämter für die dem Amt zugehörigen Gemeinden.

Was ein Schiedsspruch bedeutet
Ein Vergleich durch die Schiedsleute kann den Bürgern einen 30 Jahre vollstreckbaren Titel in Zivilsachen, aber auch in Strafsachen (wie bei einem Gerichtsurteil) verschaffen. Strafrechtlich ist der Sühneversuch erforderlich, wenn man bei Gericht Privatklage erheben will. Hier gehören dazu Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Verletzung des Briefgeheimnisses. Bei bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten ist ein Schlichtungsverfahren erforderlich, bevor man Klage bei Gericht erheben kann. Hierzu gehören z.B. Streitigkeiten über Ansprüche wegen Überwuchses (§ 910 BGB), Hinüberfalls (911 BGB), eines Grenzbaumes (§ 932 BGB), der im Nachbarschaftsrechtsgesetz SH geregelten Nachbarrechte oder aber auch Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre. Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich. Somit halten sich die Kosten für beide Streitenden im absolut überschaubaren Rahmen. Zu Beginn des Verfahrens wird ein Vorschuss von 70,– € erhoben. Etwa auf diesen Betrag belaufen sich erfahrungsgemäß auch die Sach- und Verfahrenskosten, die sich nach Abschluss des Verfahrens und dessen endgültiger Abrechnung ergeben. Also ein Bruchteil von dem, was ein Gerichtsverfahren kosten würde. Wie aber kommt es zu diesem Schlichtungsverfahren? Dies stellten die Schiedsleute, Frau Rönne und die Herren Wehrhahn und Tietz, den anwesenden Mitgliedern und Gästen von Haus & Grund lebhaft vor.

So läuft ein Schiedsverfahren
Der Antragsteller erkundigt sich beim Schiedsamt, ob sein Problem dort gelöst werden kann und wenn es so ist, wird ein Antrag, also der Sachverhalt, zu Papier gebracht sowie eine Forderung ausgearbeitet. Diese formelle Ladung wird dem Antragsgegner 10 Tage im Voraus zugestellt. Der Antragsgegner muss der Ladung folgen. Dem Schiedsverfahren wohnen beide Parteien sowie die Schiedsfrau/ der Schiedsmann als Moderator bei. Regine Rönne und Rüdiger Wehrhahn führen diese Verhandlung gerne zu zweit durch, denn Frau Rönne sagt, vier Ohren hören besser als zwei. Es werden Regeln festgelegt, wie das Gespräch geführt wird. Jede Partei hat genügend Zeit, sein Anliegen zu äußern. Bei diesem Zusammensein kommen manchmal Dinge auf den Tisch, die Jahrzehnte in den Parteien geschlummert haben und schon ewig stören. Es wird mit Hilfe der Schiedsperson ein Papier erarbeitet, wie man „die Kuh vom Eis“ bekommt. Ein Verfahren kann bis zu zwei Stunden und mehr dauern.

Ende gut – alles gut
Das Verfahren sollte nicht vertagt werden, damit es nicht durch „Fremdeinflüsse“ kippt. In den meisten Fällen solcher Verhandlungen wird eine Einigung gefunden, mit der die Antragsteller sowie Antragsgegner leben können. Keine der Parteien gewinnt oder verliert und die Wahrscheinlichkeit, dass der Frieden von Dauer ist, ist groß. Am Ende dieser Sitzung wird durch die Schiedsleute ein Protokoll verfasst, wo die Daten, Masse etc. aufgeführt werden, sodass es einklagbar ist, sollten sich die beiden Parteien nicht an die Vereinbarung halten. Dies wird dann den Klienten zugestellt. Die Schiedsleute haben den Zuhörern die Arbeit der Schiedspersonen so anschaulich und humorvoll vorgestellt, dass die Veranstaltung sehr kurzweilig war. Soein Schiedsverfahren kann nur empfohlen werden, wenn der Nachbarschaftsfrieden durch viele kleine Streitigkeiten getrübt ist. Während der Rechtsberatungen hat Martin Rathsack vom Landesverband auf die außergerichtliche Streitschlichtung hingewiesen. Geschäftsführerin Anja von Possel- Bohnsack von Haus & Grund Kellinghusen findet, dass ein Schlichtungsverfahren eine gute Chance ist, sich mit den Nachbarn wieder zu vertragen und in Frieden zu leben.