Haus & Grund zur neuen Landesbauordnung
Der Berg kreiste und gebar eine Maus
Der schleswig-holsteinische Landtag verabschiedet diese Woche eine Reform der Landesbauordnung (LBO). Ausweislich der Begründung soll die Änderung unter anderem zu einer Senkung der Baukosten beitragen. Dazu soll eine lichte Deckenhöhe in Aufenthaltsräumen von 2,30 m statt wie bisher 2,40 m erlaubt sein.
Das kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendermaßen:
„Der Berg kreiste und gebar eine Maus. Angesichts der Krise in der Baubranche brauchen wir mehr Mut zu Veränderungen und Entbürokratisierung. 10 Zentimeter weniger Deckenhöhe sind sicherlich nicht der große Wurf, den wir brauchen, um den Wohnungsbau anzukurbeln.
Unsere Vorschläge sind ein Opfer der Bedenkenträger in der Bürokratie geworden. Insbesondere für private Bauherren ist das aktuelle Baugenehmigungsverfahren mehr als undurchsichtig. Wer eine Baugenehmigung bekommt, kann nicht unmittelbar loslegen. Vielmehr könnte sich beispielsweise die Denkmalbehörde querstellen. Mit anderen Worten: Der Bauherr wird von Pontius zu Pilatus geschickt. Die Ämter können Behörden-Ping-Pong mit dem Bauherrn spielen. Vor der letzten Reform der Landesbauordnung beinhaltete die Baugenehmigung alle anderen Genehmigungen der beteiligten Behörden. Aktuell verzögern sich dadurch Genehmigungsverfahren. Zeit ist Geld.
Des Weiteren verhindern kostenträchtige Brandschutzauflagen den Dachgeschossausbau. Wer ein Dachgeschoss ausbauen will, muss nicht nur für den ausgebauten Teil des Gebäudes den aktuellen Brandschutz beachten, sondern für das gesamte Haus. Das heißt beispielsweise bei Gründerzeitimmobilien, dass im gesamten Treppenhaus die Holztreppen ausgetauscht werden müssen. Die Kosten dafür sind immens und machen den Dachgeschossausbau unrentabel. Diese Brandschutzauflagen sind unverhältnismäßig. Wenn diese Forderung richtig wäre, müssten konsequenterweise in allen Treppenhäusern von Altbauten Holztreppen aus Brandschutzgründen ausgetauscht werden. So kann jedenfalls in zentralen Lagen kein neuer, dringend benötigter, bezahlbarer Wohnraum entstehen.
Ärger zwischen Nachbarn ist schließlich beim nachträglichen Einbau von Wärmepumpen vorprogrammiert. Nach der neuen LBO müssen Wärmepumpen nur noch einen Abstand von 2,30 m zur Grundstücksgrenze einhalten. Dabei verursachen diese Geräte rund um die Uhr nicht nur unerhebliche Lärmimmissionen. Damit ist dem Klimaschutz nicht gedient. Für Reihenhaussiedlungen mit schmalen Grundstücken sind Wärmepumpen regelmäßig ungeeignet.“
Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit über 72.000 Mitglieder. Privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien.
Kontakt:
Alexander Blažek
T: 0431 6636111