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Änderungen in der Landesbauordnung Schleswig-Holstein

Seit dem 1. September 2022 gilt in Schleswig-Holstein eine neue Landesbauordnung (LBO). Auch wenn sich auf den ersten Blick nicht viel geändert hat, so wurden doch wesentliche Neuerungen eingeführt.

Ziel: Baugenehmigungen schneller erteilen

Die bauaufsichtlichen Verfahren wurden insgesamt gestrafft, damit Baugenehmigungen schneller erteilt werden können. Das gilt einerseits für Regelbauten (wie Wohnhäuser bis zur Hochhausgrenze) und anderseits für sogenannte Sonderbauten (Hochhäuser oder Wohnheime). Auch eine Genehmigungsfreistellung ("Bauen ohne Baugenehmigung") kommt unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht.

Bauanträge online einreichen

Bauanträge und Bauvorlagen müssen nicht mehr von Bauherrn und Architekten unterschrieben werden und können über ein Online-Konto eingereicht werden. Die Bauaufsichten arbeiteten derzeit an der Umsetzung. Sobald es hierzu Neuerungen gibt, werden wir unsere Mitglieder hierüber selbstverständlich informieren.

Weitere Änderungen der LBO

Mit dem Gesetz sind weitere Änderungen verbunden, so sieht die neue Landesbauordnung die Verfahrens- bzw. Genehmigungsfreiheit von Stützwänden und geschlossenen Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, (§ 61 Absatz 1 Nr. 7 LBO) vor, die außerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten innerhalb der Abstandsflächen bis an die Grundstückgrenze errichtet werden dürfen, § 6 Absatz 8 LBO. Diese Regelung gilt indes nicht für den sogenannten Außenbereich.

 

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