Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

Mieter müssen Eigentümer in die Wohnung lassen. 

Aus der Rechtsprechung: 

Ich möchte Ihnen ein Urteil des Amtsgerichts München (Urteil vom 26.08.2021, AZ: 474 C 4123/21) vorstellen. Dieses Urteil zeigt, dass die Verweigerung einer Wohnungsbesichtigung durch die Mieter eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann. 

Der Sachverhalt 

Im vorliegenden Fall wohnten die Mieter seit 2005 in einer Dreizimmerwohnung, die verkauft werden sollte. Sie verweigerten jedoch potenziellen Käufern jede Besichtigung der Wohnung. Trotz dieser Umstände fanden die Eigentümer einen Käufer. Nach dem Verkauf wollten die neuen Eigentümer ihre Wohnung in Augenschein nehmen und vereinbarten dazu im Zeitraum von fünf Monaten insgesamt acht Besichtigungstermine. Keiner dieser Termine kam zustande. 

Die Eigentümer mahnten die Mieter ab und kündigten anschließend das Mietverhältnis außerordentlich fristlos. 

Die Entscheidung des Gerichts 

Das Amtsgericht München entschied zugunsten der Vermieter. Die Richter stellten fest, dass die Verweigerung der Wohnungsbesichtigung einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellt. Den Eigentümern sei das Mietverhältnis nicht weiter zuzumuten. 

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass den neuen Eigentümern ein Recht auf Besichtigung zusteht, da sie vor dem Kauf keine Gelegenheit hatten, die Wohnung zu sehen. Die Mieter hatten verschiedene Gründe vorgetragen, warum die Besichtigungstermine nicht stattgefunden hatten, darunter Vorbereitungen auf eine Online-Schulung, Corona-Tests, Isolationen und Infektionsschutzbestimmungen. Diese Gründe konnten das Gericht jedoch nicht überzeugen. 

Was bedeutet das für Vermieter? 

Das Urteil verdeutlicht, dass Mieter den Eigentümern ein Besichtigungsrecht nicht grundlos verwehren dürfen. Vermieter sollten in solchen Fällen: 

  1. Die Mieter schriftlich abmahnen, wenn vereinbarte Besichtigungstermine nicht eingehalten werden. 

  1. Klare Kommunikation über die Notwendigkeit und den Zweck der Besichtigung sicherstellen. 

  1. Bei wiederholter Weigerung eine rechtliche Prüfung der Möglichkeit zur fristlosen Kündigung vornehmen lassen. 

Fazit 

Das Urteil zeigt, dass die Rechte von Vermietern gestärkt werden, wenn Mieter ihre Pflichten verletzen. Eine klare Dokumentation und rechtssichere Vorgehensweise sind dabei entscheidend. 

Verwandte Blogartikel

Mieterhöhung
Rechtstipp

Es stellt sich die Frage, ob Vermieter eine Mieterhöhung auch ohne einen Mietspiegel vornehmen können. Zum Beispiel indem ein Sachverständiger

Urteil
Rechtstipp

Was ist die neue GbR? Es gibt nunmehr eine eingetragene GbR, die eGbR. Das bedeutet, diese GbR wird in ein GbR-Gesellschaftsregister eingetragen.

Schock, Recht, Miete
Rechtstipp

Immer wieder stellt sich die Frage, was der Mieter bei Auszug zu tun hat.

Urteil
Rechtstipp

Eine immer wieder im Rahmen der Rechtsberatung des Landesverbandes gestellte Frage der Mitglieder lautet: wie hoch muss der Zahlungsrückstand des

Mietshaus
Rechtstipp

Einige Vermieter wünschen sich einen Wohnraummietvertrag nur für eine begrenzte Zeit mit den Mietern abzuschließen. Der Blogbeitrag beschäftigt sich

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Was ändert sich 2024? Im kommenden Jahr gelten viele neue Regelungen und Gesetze. Die wichtigsten Neuerungen für Eigentümer und Vermieter im Überblick

Ruf-Biewer
Rechtstipp

Immer wieder stellt sich diese Frage, so auch in diesem Jahr: in welcher Zeit darf man Böller und Feuerwerk kaufen und abbrennen? Ein Blick in das

Wohnhäuser
Rechtstipp

In Deutschland gibt es Verkehrssicherungspflichten, die Hauseigentümer dazu verpflichten, für die Sicherheit rund um ihre Immobilien zu sorgen.

Rechtstipp

Der Winter bringt nicht nur Freude, sondern auch Pflichten mit sich. Eine davon ist die Schnee- und Eisbeseitigung vor dem eigenen Grundstück. Doch

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

In Schleswig-Holstein und ganz Deutschland hat eine Grundsteuerreform stattgefunden. Bis zum 1. Januar 2023 mussten Grundstückeigentümer eine

Tür_Schloss_Recht
Rechtstipp

Am 31. Januar 2023 lief die Frist ab. Bis dann mussten Grundstückseigentümer die Grundsteuererklärung abgeben. Wie ist der aktuelle Stand?

Mietverträge Wohnung
Rechtstipp

Wie möchten Sie im hohen Alter mit Ihrem Eigentum verfahren? In der Rechtsberatung stellt sich diese Frage regelmäßig. Besteht die Möglichkeit weiter

Sparen
Rechtstipp

„Heizungsgesetz“, Dämmvorschriften und notwendige Energieeinsparung machen es notwendig, dass sich Vermieter mit der Materie der

Immobilienberatung Kiel
Rechtstipp

Darf der Mieter ein abgemeldetes Auto auf einem Stellplatz des Mietobjektes parken?
Als Vermieter muss man es nicht dulden, wenn ein Mieter sein

Vermieter Paragraph.jpg
Rechtstipp

§ 548 Abs. 1 BGB besagt: Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die