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Haus, Miete, Wohnen, Finanzen

Haus & Grund zur Abwasserdichtheitsprüfung: Mehr Mut zum Bürokratieabbau, Herr Minister!

Das Umweltministerium regelt die Dichtheitsprüfung von privaten Entwässerungsleitungen neu. Danach müssen Grundstückseigentümer diese Prüfung erst bis zum Jahr 2040 durchführen. Nur in Wasserschutzgebieten gibt es strengere Auflagen: In den Schutzzonen II, III und III   A soll die Prüfung umgehend erfolgen, um die Trinkwassergewinnung in sensiblen Bereichen zu schützen. Gleiches gilt für Entwässerungsanlagen gewerblicher Abwässer, da diese potenziell gefährliche Stoffe enthalten.

Das kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendermaßen:

„Mehr Mut zum Bürokratieabbau, Herr Umweltminister! Die Dichtheitsprüfung bis zum „Sankt-Nimmerleins-Tag“ zu verschieben, ist keine zufriedenstellende Lösung. Wenn der Ministerpräsident zum Bürokratieabbau für mehr Eigenverantwortung plädiert, wäre es ein erster Schritt in die richtige Richtung, diese überflüssige Regelung endgültig abzuschaffen.

Es gibt keine Notwendigkeit, die Dichtheit von privaten Entwässerungsleitungen zu regeln. Die Begründung dafür hat das Umweltministerium in einem Schreiben vom 30.11.2022 selbst geliefert. Darin heißt es wörtlich:

  • „Massive Schadensbilder (z.B. Rohrbruch) bilden im privaten Bereich die große Ausnahme – kann Abwasser nicht abgeleitet werden (Einbruch der Leitungen), werden die Schäden durch die Eigentümer aufgrund der hohen eigenen Betroffenheit umgehend beseitigt.“
  • „Die vorgefundenen Mängel im privaten Bereich führen in der Regel nicht zu einem erheblichen Abwasseraustritt (der Abwasseranfall ist im privaten Bereich ohnehin eher gering).“

Mit anderen Worten: Grundstückseigentümer kümmern sich selbst darum, ihre Abwasserleitungen instandzuhalten. Selbst mangelhafte Leitungen stellen keine Gefahr für das Grundwasser dar.

Unter Juristen gibt es den Merksatz: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Wenn ein Gesetz offensichtlich in den nächsten 16 Jahren unnötig ist, stellt sich die Frage, warum es dann nicht endgültig abgeschafft wird. Diese Antwort bleibt der Umweltminister schuldig.

Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit rund 74.000 Mitglieder. Privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien.  

Kontakt:  
Alexander Blažek  
*T: 0431 6636111