Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid
Grundstückseigentümer in Schleswig-Holstein waren verpflichtet, ihre Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023 abzugeben. Sie bekommen daraufhin zwei Bescheide: Einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag und einen Bescheid über den Grundsteuerwert. Diese bilden die Grundlage für den neuen Grundsteuerbescheid im Jahr 2025.
FAQ - Einspruch Grundsteuerbescheid
Welches Rechtsmittel steht gegen einen Bescheid zur Verfügung?
Gegen beide Bescheide kann jeweils separat Einspruch eingelegt werden. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat. Sie beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen Brief gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Der Einspruch kann per Brief oder Fax eingelegt werden, auch die Einlegung eines Einspruchs mittels einfacher E-Mail ist zulässig, sofern das Finanzamt eine E-Mail-Adresse auf dem Steuerbescheid angegeben hat.
Sie wollen Einspruch gegen Ihren Grundsteuerbescheid einlegen?
Nachfolgend stellen wir Ihnen Muster für die Einlegung des Einspruchs gegen den Bescheid zum Grundsteuermessbetrag sowie gegen den Bescheid zum Grundsteuerwert zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie nachfolgend ein Muster für die erforderliche Begründung des Einspruchs.
Welche Gründe werden in der Musterbegründung angeführt?
In formeller Hinsicht bestehen grundsätzlich Bedenken gegen die Berechnung der neuen Grundsteuer. Haus & Grund Deutschland wird ein Musterverfahren gegen die Grundsteuer führen. Wir werden Sie online auf dem Laufenden halten! Die Musterbegründung (siehe Downloadleiste rechts) bezieht sich ausschließlich auf Argumente, die eine grundsätzliche Unwirksamkeit der Berechnung, bzw. Anwendung der neuen Grundsteuer begründen können. Sofern in Ihrem Fall Bedenken hinsichtlich Ihres individuellen Sachverhalts bestehen (z.B. Abweichungen zwischen Angaben in der Grundsteuererklärung im Vergleich zum Bescheid, fehlerhafter Bodenrichtwert, etc.), so sind diese Argumente eigenständig von Ihnen im Rahmen der Begründung anzuführen.
Hat das Einspruchsverfahren Aussicht auf Erfolg?
Mustereinspruch und Musterbegründung stellen lediglich eine Hilfestellung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Derzeit lässt sich im Vorfeld nicht einschätzen, ob die Finanzbehörde der angeführten Argumentation folgt oder ob ein nachfolgendes, auf die Musterbegründung gestütztes Klageverfahren Aussicht auf Erfolg haben wird.
Eine individuelle Prüfung ist mir nicht möglich, an wen kann ich mich wenden?
Sollte Ihnen eine Überprüfung der Bescheide diesbezüglich nicht eigenständig möglich sein, so raten wir dazu, diesbezüglich eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine/n Steuerberaterin/Steuerberater mit der Prüfung sowie der Begründung des Einspruchs zu beauftragen. Eine Prüfung Ihres individuellen Sachverhalts oder die Einlegung des Einspruchs ist durch den Landesverband Haus & Grund Schleswig-Holstein nicht möglich.
Was passiert, wenn ich gegen die Bescheide keinen Einspruch einlege?
Wenn Sie gegen die Bescheide keinen Einspruch einlegen oder wenn dies nicht fristgerecht erfolgt, so werden die Bescheide bestandskräftig. Das heißt, es besteht keine Möglichkeit mehr, diese anzufechten, auch wenn sich die Bescheide später als fehlerhaft erweisen sollten. Im Jahr 2025 erhalten Grundstückseigentümer aufgrund der neuen Grundsteuer erstmalig den neuen Grundsteuerbescheid auf Grundlage der jetzigen Bescheide. Dann ist es jedoch zu spät, um Rechtsmittel gegen die jetzigen Bescheide einzulegen.
Wie geht es nach Einlegung des Einspruchs und dessen Begründung weiter?
Nach erfolgtem Einspruch prüft das Finanzamt den Bescheid. Für den weiteren Verlauf des Einspruchsverfahrens bestehen folgende Möglichkeiten:
• Das Finanzamt fordert von Ihnen gegebenenfalls weitere Angaben oder Unterlagen an, um den Bescheid überprüfen zu können.
• Das Finanzamt sieht Ihren Einspruch als begründet an und erlässt einen neuen, abgeänderten Bescheid.
• Das Finanzamt lehnt den Einspruch ab und fordert Sie auf, den Einspruch zurückzunehmen. Sollten Sie den Einspruch nicht zurücknehmen, so ergeht seitens der Behörde eine Entscheidung über den Einspruch.
• Gegen diese Entscheidung können Sie Klage bei dem zuständigen Gericht einreichen. Die Klagefrist beträgt einen Monat. Sie beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen Brief gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.
• Die Beteiligten können vor dem Gericht den Rechtsstreit selbst führen. Aufgrund der Komplexität der Materie ist eine anwaltliche Vertretung in dem Verfahren jedoch anzuraten. Die/der Rechtsanwältin/Rechtsanwalt klärt Sie in diesem Fall über den Ablauf und die Kosten des gerichtlichen Verfahrens, bzw. über das Prozesskostenrisiko auf.