Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

Betriebskosten ohne Vorauszahlung

Mietvertrag ohne Vorauszahlungen: wer zahlt die Betriebskosten?
In der Rechtsberatung schildern Mitglieder uns manchmal einen Fall, bei dem im Mietvertrag keine Vorauszahlungen für die anfallenden Betriebskosten vereinbart wurde. Es wurde, gerade bei seit längerem bestehenden Mietverhältnissen, schlichtweg „vergessen“ für die Betriebskostenvorauszahlungen ein Wert einzutragen. Hierauf folgt dann oft die Frage: „Muss mein Mieter dann auch keine Betriebskosten zahlen?“

Grundsätzlich: Vereinbarung im Mietvertrag erforderlich

Der Mieter ist zur Zahlung von Betriebskosten bzw. zur Leistung einer Vorauszahlung auf die Betriebskosten neben der Miete nur dann verpflichtet, wenn und soweit dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde (§ 556 Abs. 1 BGB). Zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter genügt in der Wohnraummiete nach einem neuen Urteil des BGH die – auch formularmäßige – Vereinbarung, dass dieser "die Betriebskosten" zu tragen hat. Auch ohne Beifügung des Betriebskostenkatalogs oder einer ausdrücklichen Bezugnahme auf § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB und die Betriebskostenverordnung ist damit die Umlage der gesetzlich definierten und in der Betriebskostenverordnung erläuterten Betriebskosten vereinbart (BGH, Urteil v. 10.2.2016, VIII ZR 137/15, WuM 2016 S. 211).

Welche Betriebskosten muss der Mieter tragen?

Wurde im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten grundsätzlich tragen muss, so fallen hierunter die in § 2 der Betriebskostenverordnung genannten. Hierbei werden z.B. bereits die Wohngebäudeversicherung, die Grundsteuer oder auch einzelne Kosten der Gartenpflege genannt. Soll der Mieter darüber hinaus zur Tragung weiterer Betriebskosten verpflichtet werden, so bedarf es diesbezüglich einer expliziten Vereinbarung unter Benennung der (weiteren) Betriebskosten. Eine entsprechende Aufzählung findet sich in § 4 des Mustermietvertrages von Haus & Grund Schleswig-Holstein.

Auch ohne Vorauszahlung: Mieter muss Betriebskosten tragen

Das Fazit vorweg: Auch wenn keine Vorauszahlung für die kalten Betriebskosten vereinbart wurde und hat der Mieter nach dem Vertrag die Betriebskosten zu zahlen, dann kann der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung erstellen und die Nachzahlung aller anteiligen umlagefähigen Kosten verlangen. Dennoch bleibt festzuhalten, dass bei Abschluss des Mietvertrages neben der Kaltmiete und der Heizkostenvorauszahlung auch die Vereinbarung für eine Vorauszahlung von Betriebskosten getroffen werden sollte. Einerseits weiß ein Mieter hierdurch, welche monatliche Belastung auf ihn zukommt und es wir eine nachträgliche (eventuell hohe) Nachzahlung für diesen vermieden, andererseits muss der Vermieter keine Vorausleistungen erbringen ohne hierfür im Vorfeld eine Ausgleichszahlung zu erhalten.

Verwandte Blogartikel

Sparen
Rechtstipp

„Heizungsgesetz“, Dämmvorschriften und notwendige Energieeinsparung machen es notwendig, dass sich Vermieter mit der Materie der

Förder-und Finanzierungsmöglichkeit Hauskauf
Rechtstipp

Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern stellt anders als deren erstmaliger Einbau nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keine

Rechtsberatung Hauskauf
Rechtstipp

Bei einem Wasserschaden durch eine mangelhafte Wasserleitung ist der Mieter regelmäßig berechtigt, die Miete zu mindern, wenn die

KOSTENLOSE RECHTSBERATUNG IMMOBILIEN
Rechtstipp

Funktioniert etwas bei der Nutzung eines Mietobjektes nicht so, wie die Mieterseite es sich vorstellt, kommen Mieter häufig auf die Idee, die Miete zu

Immobilienberatung Kiel
Rechtstipp

Darf der Mieter ein abgemeldetes Auto auf einem Stellplatz des Mietobjektes parken?
Als Vermieter muss man es nicht dulden, wenn ein Mieter sein

Vermieter Paragraph.jpg
Rechtstipp

§ 548 Abs. 1 BGB besagt: Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die

Straßenausbau SH
Rechtstipp

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bedarf es für eine bauliche Veränderung eines Beschlusses der Eigentümer. Wer ohne eine solche einfach

Prüfung von Bau- und Kaufverträgen
Rechtstipp

Dieser Blog—Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, was Eigentümer*innen von Baudenkmälern beachten müssen, wenn sie erneuerbare Energien, wie z. B

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

Eichfristen müssen im Auge behalten werden: Zur Erfassung verbrauchsrelevanter Werte im Rahmen eines Mietverhältnisses sollte immer darauf geachtet

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Rechtstipp

Keine Seltenheit in der Rechtsberatung: bei einem Mietvertrag finden sich mehrere Personen auf der Mieterseite. Doch das Leben bringt oftmals

Geschäftsstellenbanner
Rechtstipp

Die letzte Eigentümerversammlung liegt schon einige Wochen oder Monate zurück und bis heute haben Sie noch kein Protokoll der Versammlung von der

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

In der Rechtsberatung gibt es gerade im Bereich von nachbarrechtlichen oder baurechtlichen Themenkomplexen Immer wieder Sachverhalte, bei denen es auf

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 20.07.2022 (Az. VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21 und VIII ZR 361/21) festgehalten, dass an die formellen

Beratung Immobilie
Rechtstipp

Die Situation ist vielen bekannt: Ein Handwerker führt Arbeiten durch, es treten in der Folgezeit Probleme auf und der Kontakt zwischen Auftraggeber

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.