Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Praxistipp
Jan-Flemming Nilges

Der Einfluss des Cannabisgesetzes auf das Mietverhältnis

Teillegalisierung von Cannabis

Am 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten. Mit dem Cannabisgesetz wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert. Insoweit hat diese Teillegalisierung auch einen Einfluss auf Wohnraummietverhältnisse. Vor der Teillegalisierung war der Konsum und der Anbau von Cannabis in der Mietwohnung abmahnwürdig und konnte sogar zu einer fristlosen Kündig führen. Im Rahmen des in Kraft getretenen Cannabisgesetz, sind entsprechende Fälle jedoch anders zu bewerten. 

Was darf der Mieter? 

Gemäß dem Cannabisgesetz ist es einem Erwachsenen erlaubt drei Cannabispflanzen anzubauen. Insgesamt darf eine erwachsene Person an ihrem Wohnsitz 50 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen. Insoweit verstößt ein Mieter mithin nicht gegen ein Gesetz, wenn er sich an die gesetzlichen Vorgaben hält. Allerdings hat er entsprechende Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen, um die Pflanzen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen. Dies ist individuell zu beurteilen. Ein Balkon, der von außen nicht zugänglich ist, wird also regelmäßig für die Pflanzen genutzt werden können.

Eine Plantage unter dem Deckmantel einer Anbaugemeinschaft (diese dürfen größere Mengen anbauen) könnte der Mieter auf dem Balkon allerdings nicht einrichten, da der Mieter keine Erlaubnis für die Anbauvereinigung bekommen kann, wenn das befriedete Besitztum der Anbauvereinigung sich vollständig oder teilweise innerhalb einer privaten Wohnung befindet (§ 12 Cannabisgesetz).

Konsum und Geruchsbelästigung

Probleme, die durch den Konsum entstehen, wie z.B. Geruchsbelästigungen, dürften zukünftig von der Rechtsprechung ähnlich wie die bisherigen Probleme im Zusammenhang mit normalem Tabakkonsum bewertet werden. Insoweit ist individuell zu ermitteln, ob im Sinne der Rechtsprechung eine Störung des Hausfriedens vorliegt, die eine Abmahnung des Mieters rechtfertigen würde.

 

 

 

Verwandte Blogartikel

Sparen
Praxistipp

Der Landesverband Haus & Grund Schleswig-Holstein verzichtet in seinen Mietvertragsmustern bewusst auf die Angabe einer Wohnfläche. Oftmals sind sich

Sanierung, Verfallen, Wucher
Praxistipp

Die Tage werden kürzer, die Temperaturen sinken – der Winter steht vor der Tür. Gerade in Schleswig-Holstein, wo kalte Winde und frostige Nächte keine

Sparen
Praxistipp

Für viele von uns ist das Laden von Lithium-Ionen-Akkus ein alltäglicher Vorgang geworden – sowohl für Vermieter als auch Mieter. Dürfen diese

Heizkosten
Praxistipp

In Zeiten steigender Energiepreise und zunehmendem Klimabewusstsein rückt das Thema Energieeffizienz von Gebäuden immer mehr in den Fokus. Ein

Urteil
Praxistipp

In vielen Haushalten sind Garagen und Carports ein praktischen Ort für die Aufbewahrung von verschiedensten Gegenständen – je nach Größe des Gebäudes

Solarpaneele Balkon
Praxistipp

Im Sommer kann es in den eigenen vier Wänden schnell unangenehm warm werden. Doch anstatt Ventilatoren und Klimaanlagen auf Hochtouren laufen zu

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Praxistipp

Wer eine Zweitwohnung innehat, muss für diese regelmäßig Zweitwohnungssteuer bezahlen. Basis dafür ist eine wirksame Satzung, in der diese

Klimaschutz
Praxistipp

Als Landesverband dieser Region fühlen wir uns verpflichtet, etwas zurückzugeben und unseren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Daher achten wir

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Praxistipp

Hier ein Überblick über häufig von uns beantwortete Praxisfragen im Zusammenhang mit der Grundsteuer.

Energiepreis
Praxistipp

In Zeiten von hohen Energiekosten und wachsendem Bewusstsein für nachhaltige Energienutzung suchen Verbraucher immer stärker nach effizienten und