Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Praxistipp

Laden von Lithium-Ionen-Akkus in der Mietwohnung

Für viele von uns ist das Laden von Lithium-Ionen-Akkus ein alltäglicher Vorgang geworden – sowohl für Vermieter als auch Mieter. Dürfen diese leistungsstarken Akkus in beliebigem Umfang in Mietobjekten geladen werden?

Sicherheit geht vor!

Diese Art Akkus sind zuverlässig, aber bei falscher Handhabung können Sie überhitzen und im schlimmsten Fall einen Brand oder eine Explosion verursachen. Deshalb sollten die Akkus nur mit einem dafür vorgesehenen Ladegerät geladen werden. Universal-Ladegeräte liefern ggf. nicht die richtige Spannung oder Stromstärke, die dann zur Überhitzung führen können. Deshalb ist darauf zu achten, welche Vorgaben der Hersteller macht. 

Akkus sollten nur auf nicht brennbaren Unterlagen geladen werden. Dadurch können Schäden verringert werden. Und Akkus sollten nicht zu lange (z. B. über Nacht und ohne Aufsicht) geladen werden. 

Ist der Vermieter zu informieren?

In der Regel ist der Vermieter nicht über die Verwendung von zu ladenden Akkus zu informieren. Dies gilt insbesondere, wenn normale Haushaltsgeräte genutzt werden. Dabei wird üblicherweise auf die im Mietvertrag enthaltende Stromversorgung zugegriffen.

Die vorherige Erlaubnis sollte der Mieter einholen, wenn E-Ladestationen für ein E-Fahrzeug (Auto oder Roller) direkt in der Garage oder auf dem Stellplatz aufgeladen werden soll. Dafür erforderliche Wallboxen müssen beim Vermieter nachgefragt werden, denn es sind üblicherweise bauliche Veränderungen und/oder Eingriffe in die Stromversorgung des Gebäudes notwendig. 

Es kann zu sehr hohen Stromverbräuchen kommen, wenn das Laden der Geräte oder die Nutzung von Ladegeräten sehr häufig erfolgt. In diesen Fällen könnten Vermieter zusätzliche Vereinbarungen mit den Mietern treffen, um die Vorauszahlungen für die Stromversorgung sicher zu stellen. 

Wer haftet im Schadensfall?

Es kommt darauf an, wie der Nutzer der Akkus versichert ist. Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall oder einem Brand durch einen Lithium-Ionen-Akku kommt, greift üblicherweise die Hausratversicherung des Verwenders/Mieters, wenn eine solche abgeschlossen wurde. So sind Schäden am eigenen Inventar abgedeckt. 

Schäden an dem Mietobjekt fallen in der Regel unter die Haftpflichtversicherung des Verursachers/Mieters. 

Achtung: bei fahrlässigen Handlungen wie z. B. unbeaufsichtigtes Laden oder Verwendung eines defekten Akku oder eines nicht zugelassenen Ladegerätes, kann die Versicherung eine Eintrittspflicht ganz oder teilweise ablehnen. Dann haften Mieter ggf. mit ihrem Privatvermögen.

Verwandte Blogartikel

Sanierung, Verfallen, Wucher
Praxistipp

Alle Jahre wieder bringt die Weihnachtszeit Kerzenlicht in die Wohnzimmer. Doch allzu oft wird sorglos mit dem offenen Feuer umgegangen und plötzlich

Sparen
Praxistipp

Der Mieter hat eine Obhutspflicht über die von ihm gemietete Wohnung. Diese Pflicht umfasst insbesondere das ausreichende Beheizen und Lüften der

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Praxistipp

Rauchmelder sind eine der wichtigsten Sicherheitsvorkehrungen in jedem Haushalt und retten jährlich Leben. Doch leider können sie auch beim ganz

Wohnungsbau
Praxistipp

Die steigenden Energiepreise und die wachsende Nachfrage nach nachhaltigen Lösungen machen Photovoltaikanlagen für viele Eigentümer von Mietimmobilien

Sparen
Praxistipp

Der Landesverband Haus & Grund Schleswig-Holstein verzichtet in seinen Mietvertragsmustern bewusst auf die Angabe einer Wohnfläche. Oftmals sind sich

Sanierung, Verfallen, Wucher
Praxistipp

Die Tage werden kürzer, die Temperaturen sinken – der Winter steht vor der Tür. Gerade in Schleswig-Holstein, wo kalte Winde und frostige Nächte keine

Heizkosten
Praxistipp

In Zeiten steigender Energiepreise und zunehmendem Klimabewusstsein rückt das Thema Energieeffizienz von Gebäuden immer mehr in den Fokus. Ein

Urteil
Praxistipp

In vielen Haushalten sind Garagen und Carports ein praktischen Ort für die Aufbewahrung von verschiedensten Gegenständen – je nach Größe des Gebäudes

Solarpaneele Balkon
Praxistipp

Im Sommer kann es in den eigenen vier Wänden schnell unangenehm warm werden. Doch anstatt Ventilatoren und Klimaanlagen auf Hochtouren laufen zu

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Praxistipp

Wer eine Zweitwohnung innehat, muss für diese regelmäßig Zweitwohnungssteuer bezahlen. Basis dafür ist eine wirksame Satzung, in der diese

Urteil
Praxistipp

Der Blogbeitrag beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit der Vermieter den Anbau und Konsum von Cannabis in der vermieteten Wohnung dulden muss.

Klimaschutz
Praxistipp

Als Landesverband dieser Region fühlen wir uns verpflichtet, etwas zurückzugeben und unseren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Daher achten wir

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Praxistipp

Hier ein Überblick über häufig von uns beantwortete Praxisfragen im Zusammenhang mit der Grundsteuer.

Energiepreis
Praxistipp

In Zeiten von hohen Energiekosten und wachsendem Bewusstsein für nachhaltige Energienutzung suchen Verbraucher immer stärker nach effizienten und