Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Praxistipp

Mieterhöhung und Nebenkostenabrechnung: Tatsächliche Wohnfläche entscheidend

Der Landesverband Haus & Grund Schleswig-Holstein verzichtet in seinen Mietvertragsmustern bewusst auf die Angabe einer Wohnfläche. Oftmals sind sich Eigentümer aufgrund von fehlenden Messungen oder geänderter Berechnungsgrundlagen nicht sicher über die tatsächliche Wohnfläche oder es werden Flächen einberechnet, die nicht als Wohnfläche anzusetzen sind. In den Mietvertragsmustern anderer Anbieter finden sich indes oftmals Möglichkeiten zur Eintragung der Wohnfläche. Was gilt jedoch bei einer Mieterhöhung oder einer Nebenkostenabrechnung für den Fall, dass die schriftlichen Angaben nicht mit der tatsächlichen Wohnfläche übereinstimmen?

Der BGH hat ursprünglich die Rechtsauffassung vertreten, dass eine Abweichung zwischen (im Mietvertrag vereinbarter) und tatsächlicher Wohnfläche erst dann zum Tragen kommt, wenn eine Grenze von +/- 10 Prozent überschritten wurde. Da der BGH diese Rechtsprechung mittlerweile selbst verworfen hat, soll aufgezeigt werden, wie sich diese Divergenz nunmehr nach der Rechtsprechung des BGH in der praktischen Umsetzung zu behandeln ist.

Sowohl bezüglich einer Mieterhöhung (BGH, Urteil vom 30.05.2018, Az. VIII ZR 220/17) auch in Bezug auf eine Nebenkostenabrechnung (BGH, Urteil vom 18.11.2015, Az. VIII ZR 266/14) gilt: 

Anzusetzen ist die tatsächliche Wohnfläche des Mietobjekts. Insofern im Mietvertrag somit eine anderweitige Angabe getätigt wurde, ist dies irrelevant für die Berechnung einer Mieterhöhung oder die Abrechnung der Nebenkosten. 

Es ist daher bei beiden Vorgängen wichtig, dass Vermieter*innen die korrekte Wohnfläche bekannt ist. Diese ist nach den Vorgaben des § 4 Wohnflächenverordnung wie folgt zu berechnen:

„Die Grundflächen 

  1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,
  2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,
  3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
  4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte

anzurechnen.“

Heutzutage ist eine korrekte Berechnung oftmals mit etwas fachlicher Kenntnis und ein wenig Geschick eigenständig vernehmbar (z.B. Laser Entfernungsmesser). Alternativ sollte hierfür ein Sachverständiger hinzugezogen worden, um eine exakte Berechnung zu erhalten.

Bei weiteren Fragen rund um den bestehenden Mietvertrag können sich Mitglieder der Haus & Grund Ortsvereine in Schleswig-Holstein gerne an die/den Rechtsberater*in ihres Ortsvereines wenden!

Verwandte Blogartikel

Sanierung, Verfallen, Wucher
Praxistipp

Alle Jahre wieder bringt die Weihnachtszeit Kerzenlicht in die Wohnzimmer. Doch allzu oft wird sorglos mit dem offenen Feuer umgegangen und plötzlich

Sparen
Praxistipp

Der Mieter hat eine Obhutspflicht über die von ihm gemietete Wohnung. Diese Pflicht umfasst insbesondere das ausreichende Beheizen und Lüften der

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Praxistipp

Rauchmelder sind eine der wichtigsten Sicherheitsvorkehrungen in jedem Haushalt und retten jährlich Leben. Doch leider können sie auch beim ganz

Wohnungsbau
Praxistipp

Die steigenden Energiepreise und die wachsende Nachfrage nach nachhaltigen Lösungen machen Photovoltaikanlagen für viele Eigentümer von Mietimmobilien

Sanierung, Verfallen, Wucher
Praxistipp

Die Tage werden kürzer, die Temperaturen sinken – der Winter steht vor der Tür. Gerade in Schleswig-Holstein, wo kalte Winde und frostige Nächte keine

Sparen
Praxistipp

Für viele von uns ist das Laden von Lithium-Ionen-Akkus ein alltäglicher Vorgang geworden – sowohl für Vermieter als auch Mieter. Dürfen diese

Heizkosten
Praxistipp

In Zeiten steigender Energiepreise und zunehmendem Klimabewusstsein rückt das Thema Energieeffizienz von Gebäuden immer mehr in den Fokus. Ein

Urteil
Praxistipp

In vielen Haushalten sind Garagen und Carports ein praktischen Ort für die Aufbewahrung von verschiedensten Gegenständen – je nach Größe des Gebäudes

Solarpaneele Balkon
Praxistipp

Im Sommer kann es in den eigenen vier Wänden schnell unangenehm warm werden. Doch anstatt Ventilatoren und Klimaanlagen auf Hochtouren laufen zu

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Praxistipp

Wer eine Zweitwohnung innehat, muss für diese regelmäßig Zweitwohnungssteuer bezahlen. Basis dafür ist eine wirksame Satzung, in der diese

Urteil
Praxistipp

Der Blogbeitrag beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit der Vermieter den Anbau und Konsum von Cannabis in der vermieteten Wohnung dulden muss.

Klimaschutz
Praxistipp

Als Landesverband dieser Region fühlen wir uns verpflichtet, etwas zurückzugeben und unseren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Daher achten wir

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Praxistipp

Hier ein Überblick über häufig von uns beantwortete Praxisfragen im Zusammenhang mit der Grundsteuer.

Energiepreis
Praxistipp

In Zeiten von hohen Energiekosten und wachsendem Bewusstsein für nachhaltige Energienutzung suchen Verbraucher immer stärker nach effizienten und