Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

Unterschied zwischen Zeitmietvertrag und dem Ausschluss von Kündigungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Mietverhältnis zu regeln. Sowohl Vermieter als auch Mieter haben gern eine gewisse Absicherung bzgl. des Endes eines Mietverhältnisses. Das kann auf unterschiedliche Wege erreicht werden. Z. Bsp. durch einen Zeitmietvertrag oder durch den Ausschluss der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit.

Was ist ein Zeitmietvertrag?

Ein Zeitmietvertrag ist eine besondere Form des Mietvertrags, die von vornherein auf eine bestimmte Dauer begrenzt ist. Ein Zeitmietvertrag beginnt an einem bestimmten Datum und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 

Achtung: ein Zeitmietvertrag ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Gemäß § 575 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist er nur dann wirksam, wenn der Vermieter einen sachlichen Grund für die Befristung angibt. Solche Gründe können u.a. ein Eigenbedarf des Vermieters, geplante Modernisierungs- oder Umbauarbeiten oder ein befristeter Gebrauch, dader Vermieter die Wohnung nur für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellen kann, wenn ein vorübergehender beruflicher Auslandseinsatz ansteht. Ein solcher Grund ist im Mietvertrag ausdrücklich und konkret im Mietvertrag festzuhalten. Ist die Begründung nicht schriftlich vorgenommen worden, gilt der Zeitmietvertrag automatisch als unbefristet.

Während der Laufzeit eines Zeitmietvertrages ist die ordentliche Kündigung in der Regel ausgeschlossen. Das bedeutet, beide Vertragsseiten können den Vertrag nicht vorzeitig beenden, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt (z. B. Mietrückstände oder schwerwiegende Vertragsverstöße).

Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit: Was bedeutet das?

Bei einem unbefristeten Mietvertrag kann vertraglich ein Kündigungsausschluss vereinbart werden. Es wird von den Vertragsparteien ein Anfangstermin des Mietverhältnisses vereinbart. Der Vertrag läuft dann auf unbestimmte Zeit. 

Ergänzend wird zwischen den Vertragsparteien im Mietvertrag für eine bestimmte Dauer – maximal für vier Jahre – auf das Recht eine ordentliche Kündigung auszusprechen wechselseitig schriftlich verzichtet. Eine mündliche Vereinbarung ist nicht ausreichend.

Durch einen solchen Ausschluss der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit ist für beide Vertragsseiten eine gewisse Planbarkeit zu erreichen. Gleichwohl besteht für beide Vertragsseiten die Möglichkeit, eine außerordentliche fristlose Kündigung auszusprechen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen. 

Fazit

Der Zeitmietvertrag und der Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit sind Instrumente, die im Mietrecht sorgfältig geregelt sind. Während sie eine gewisse Planungssicherheit bieten, bergen sie auch rechtliche Fallstricke. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihren Ortsverein oder an die Rechtsberater des Landesverbandes. 

 

Verwandte Blogartikel

Urteil
Rechtstipp

Eine immer wieder im Rahmen der Rechtsberatung des Landesverbandes gestellte Frage der Mitglieder lautet: wie hoch muss der Zahlungsrückstand des

Mietshaus
Rechtstipp

Einige Vermieter wünschen sich einen Wohnraummietvertrag nur für eine begrenzte Zeit mit den Mietern abzuschließen. Der Blogbeitrag beschäftigt sich

Fragen Mietrecht Haus & Grund Schleswig-Holstein
Rechtstipp

Was ändert sich 2024? Im kommenden Jahr gelten viele neue Regelungen und Gesetze. Die wichtigsten Neuerungen für Eigentümer und Vermieter im Überblick

Ruf-Biewer
Rechtstipp

Immer wieder stellt sich diese Frage, so auch in diesem Jahr: in welcher Zeit darf man Böller und Feuerwerk kaufen und abbrennen? Ein Blick in das

Wohnhäuser
Rechtstipp

In Deutschland gibt es Verkehrssicherungspflichten, die Hauseigentümer dazu verpflichten, für die Sicherheit rund um ihre Immobilien zu sorgen.

Rechtstipp

Der Winter bringt nicht nur Freude, sondern auch Pflichten mit sich. Eine davon ist die Schnee- und Eisbeseitigung vor dem eigenen Grundstück. Doch

Grundsteuerrechner Schleswig-Holstein
Rechtstipp

In Schleswig-Holstein und ganz Deutschland hat eine Grundsteuerreform stattgefunden. Bis zum 1. Januar 2023 mussten Grundstückeigentümer eine

Tür_Schloss_Recht
Rechtstipp

Am 31. Januar 2023 lief die Frist ab. Bis dann mussten Grundstückseigentümer die Grundsteuererklärung abgeben. Wie ist der aktuelle Stand?

Mietverträge Wohnung
Rechtstipp

Wie möchten Sie im hohen Alter mit Ihrem Eigentum verfahren? In der Rechtsberatung stellt sich diese Frage regelmäßig. Besteht die Möglichkeit weiter

Sparen
Rechtstipp

„Heizungsgesetz“, Dämmvorschriften und notwendige Energieeinsparung machen es notwendig, dass sich Vermieter mit der Materie der

Immobilienberatung Kiel
Rechtstipp

Darf der Mieter ein abgemeldetes Auto auf einem Stellplatz des Mietobjektes parken?
Als Vermieter muss man es nicht dulden, wenn ein Mieter sein

Vermieter Paragraph.jpg
Rechtstipp

§ 548 Abs. 1 BGB besagt: Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die

Straßenausbau SH
Rechtstipp

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bedarf es für eine bauliche Veränderung eines Beschlusses der Eigentümer. Wer ohne eine solche einfach

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

Eichfristen müssen im Auge behalten werden: Zur Erfassung verbrauchsrelevanter Werte im Rahmen eines Mietverhältnisses sollte immer darauf geachtet

Mieter, recht, kündigung, vertrag
Rechtstipp

Keine Seltenheit in der Rechtsberatung: bei einem Mietvertrag finden sich mehrere Personen auf der Mieterseite. Doch das Leben bringt oftmals