Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Rechtstipp

Lebenslanges Wohnrecht – was ist das?

Wie möchten Sie im hohen Alter mit Ihrem Eigentum verfahren? In der Rechtsberatung stellt sich diese Frage regelmäßig. Besteht die Möglichkeit weiter in der Immobilie zu wohnen, auch wenn man nicht mehr Eigentümer ist?

Lebenslang Wohnrecht 

Ein lebenslanges Wohnungsrecht - oft Wohnrecht genannt - berechtigt dazu, eine Immobilie bzw. Wohnung ohne Mietzahlung bis zum Lebensende unter Berücksichtigung der vertraglichen Regelungen zu nutzen. 

Gesetzlich ist das Wohnungsrecht im BGB geregelt. Darin ist verankert, dass dieses Recht personengebunden, also nicht auf andere Personen übertragbar ist. Allerdings ist die Person, für die das Wohnungsrecht besteht, berechtigt, Familienmitglieder oder Personen zur Pflege aufzunehmen.

Eine Eintrag ins in Grundbuch bietet den Vorteil, dass das Wohnungsrecht auf Lebenszeit auch dann erhalten bleibt, wenn ein Eigentümerwechsel stattfindet.Daneben sollte ein Vertrag zwischen den Parteien geschlossen werden. Im Vertrag sollten sowohl Rechte als auch Pflichten festgehalten werden, der sinnvollerweise notariell beglaubigt wird.

Ein Wohnungsrecht auf Lebenszeit impliziert, dass dieses grundsätzlich mit dem Tod des Berechtigten erlischt. Sollte also der Berechtigte nicht mehr in der Lage sein, die Wohnung oder Immobilie zu nutzen, weil ein Umzug in eine Senioren- oder Pflegeeinrichtung ansteht, kann individuell vertraglich vereinbart werden, dass mit diesem Umzug auch das Wohnungsrecht erlischt.

Mögliche Alternativen

Neben dem Wohnungsrecht auf Lebenszeit gibt es verschiedene Alternativen, die in Betracht gezogen werden können.

Dauerwohnrecht

Das Dauerwohnrecht ähnelt dem Wohnungsrecht auf Lebenszeit, zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass es vererbt oder anderweitig weitergegeben werden kann. Um dies zu gewährleisten, ist eine Vereinbarung gemäß dem Wohnungseigentumsrecht notwendig. Durch die fehlende Personenbindung erlaubt das Dauerwohnrecht mehr Freiheiten als das lebenslange Wohnungsrecht.

Nießbrauchrecht

Zusätzlich zur Möglichkeit des Wohnens ermöglicht es das Nießbrauchrecht, die Wohnung oder Immobilie bei Bedarf zu vermieten und daraus Erträge zu erzielen. Allerdings ist das Nießbrauchrecht nicht übertragbar und damit an eine bestimmte Person gebunden. Das Nießbrauchrecht ist dann von Vorteil, wenn die berechtigte Person nicht selbst von ihrem Wohnrecht Gebrauch machen kann, beispielsweise durch die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Durch das Nießbrauchrecht ist es möglich, den andernfalls ungenutzten Wohnraum zu vermieten und die erzielten Einnahmen zu behalten. Wird lediglich ein Wohnungsrecht auf Lebenszeit und kein Nießbrauchrecht vereinbart, ist die Vermietung der Immobilie oder der Wohnung nur mit Zustimmung des Eigentümers möglich.

 

Verwandte Blogartikel

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Denkmalschutz ist eine Herausforderung für Immobilieneigentümer. Wer Eigentümer eines Kulturdenkmals ist, hat Rechte und Pflichten zu beachten.

Sparen
Rechtstipp

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Mietverhältnis zu regeln. Sowohl Vermieter als auch Mieter haben gern eine gewisse Absicherung bzgl. des Endes

Asbest
Rechtstipp

Die Änderung der Gefahrstoffverordnung wurde vom Bundesrat ohne Verschärfungen für Eigentümer verabschiedet.

Urteil
Rechtstipp

Die Eigenbedarfskündigung ist ein gesetzlicher Kündigungsgrund, dem in der Praxis eine hohe Relevanz zukommt. Benötigt die Vermieterin das Mietobjekt

Klimaschutz
Rechtstipp

Eigentümer müssen sogenannten Überwuchs zurückschneiden, die auf das Nachbargrundstück herüberragen. Doch wie ist die Rechtslage, wenn der „Nachbar“

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Irgendwann ereilt uns alle das gleiche Schicksal: Das Leben findet unweigerlich sein Ende. Ob unerwartet oder absehbar, jung oder alt, krank oder

Tinyhouse
Rechtstipp

Tiny Houses erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, doch rechtliche Fragen stellen potenzielle Eigentümer oft vor Herausforderungen. In Deutschland

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Der Bundestag erlaubt virtuelle Eigentümerversammlungen bei Zustimmung von drei Vierteln der Eigentümer. Eine jährliche Präsenzversammlung bleibt bis

Bauherren_iStock-1396823211.jpg
Rechtstipp

Wir erleben es immer wieder: es bestehen Unstimmigkeiten zwischen Ihnen als Vermieter und dem Mieter über die Höhe der Miete oder anderen

Vermieter_GettyImages-748337483.jpg
Rechtstipp

Wenn es um den Erwerb von Grundstücken geht, gibt es einige gesetzliche Regelungen, die unbedingt beachtet werden müssen, um rechtliche Probleme zu

Schock, Recht, Miete
Rechtstipp

Die Möglichkeiten von menschlichen Verfehlungen sind vielfältig – so auch im mietrechtlichen Bereich. Ausbleibende Mietzahlungen, übermäßige

Kosten Vermieten
Rechtstipp

In 62 Kommunen in Schleswig-Holstein sind Mieterhöhungen ab dem 01.Mai 2024 auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt. Die Landesregierung hat eine

Bauschadenermittlung Kiel
Rechtstipp

In der Regel muss der Mieter für bauliche Veränderungen an der Mietsache die Zustimmung des Vermieters einholen. Keine Zustimmung muss lediglich bei

Immobilienberatung Kiel
Rechtstipp

Wer seine Immobilie besser gegen Einbrüche absichern will, kann dafür Fördermittel des Landes bekommen. Dafür hat das Land für 2024 800.000 Euro zur

Mieterhöhung
Rechtstipp

Es stellt sich die Frage, ob Vermieter eine Mieterhöhung auch ohne einen Mietspiegel vornehmen können. Zum Beispiel indem ein Sachverständiger