Direkt zum Inhalt
Bild
Blog
Wissenswertes
Martin Rathsack, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Vom Eigenheim in die Eigentumswohnung.

Viele unserer Mitglieder planen den Schritt zur Verkleinerung von Garten und Wohnraum. Die Kinder sind ausgezogen, die Pflege der großzügigen Immobilie wird schwerer. Viele unserer Mitglieder setzen sich dabei zum ersten Mal mit dem Wohnungseigentum auseinander.

Was ist den Wohnungseigentum?
Wohnungseigentum ist die Aufteilung eines Hauses in Wohnungen im Sondereigentum und allen sonstigen Bestandteilen im Gemeinschaftseigentum. Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass Sondereigentum an der Wohnung und Sondernutzungsrecht, z.B. an eine Stück Garten mit Terrasse und das Gemeinschaftseigentum unterschiedliche Dinge sind. Gemeinschaftseigentum sind alle Teile des Gebäudes oder Grundstücks, die für die gemeinschaftliche Nutzung bestimmt sind, wie beispielsweise das Treppenhaus, der Garten oder der Aufzug, sowie alle sonstigen Teile, die nicht Sondereigentum sind. Sondereigentum hingegen sind diejenigen Teile des Gebäudes oder Grundstücks, die ausschließlich dem Sondereigentümer gehören und von ihm alleine genutzt werden dürfen, wie beispielsweise eine Wohnung oder ein Kellerraum. Sondernutzungsrechte bestehen am Gemeinschaftseigentum, wenn dieses aber ausschließlich einem Eigentümer oder einer bestimmten gruppe von Eigentümern zugeordnet werden soll, diese Variante ist meist auf ein Stück Garten rund um die zur Wohnung gehörende Terrasse angewandt, so kann der Gärtner der Anlage ggf. den Rasen mähen, dort sitzen und die Terrasse genießen darf aber nur der Sondernutzungsberechtigte.

Was sind die Rechte und Pflichten des Sondereigentümers?
Zunächst einmal hat der Sondereigentümer das Recht, sein Eigentum nach Belieben zu nutzen und zu verwalten. Hierzu gehört auch das Recht auf Veränderungen und Umbauten innerhalb seines Sondereigentums, sofern er dadurch nicht die Rechte anderer Eigentümer beeinträchtigt oder gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Wohnungseigentumsgesetzes verstößt.
Allerdings ist der Sondereigentümer auch verpflichtet, sich an die Regeln der Teilungserklärung und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft zu halten. Hierzu gehört beispielsweise die Teilnahme an Eigentümerversammlungen und die Einhaltung von Beschlüssen, die die gemeinschaftliche Nutzung des Gebäudes oder Grundstücks betreffen. Der Sondereigentümer muss auch dafür Sorge tragen, dass er keine Beeinträchtigungen für andere Eigentümer oder die Gemeinschaft verursacht, beispielsweise durch Lärm, Gerüche oder eine unsachgemäße Nutzung seines Eigentums.

Wie organisiert sich eine solche Gemeinschaft?
Ein weiteres wichtiges Thema für den Sondereigentümer sind die Kosten. Denn während der Sondereigentümer für Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten seines Sondereigentums selbst verantwortlich ist, müssen die Kosten für das Gemeinschaftseigentum von allen Eigentümern getragen werden. Hierzu gehören beispielsweise Reparaturen am Dach, der Fassade oder der Heizungsanlage. Regelmäßige Kosten werden durch ein monatliches Hausgeld, besondere Aufwendungen durch Sonderumlage generiert. Ein Verwalter setzt dieses Geld für den Betrieb, Bewirtschaftung und Instandsetzung der Immobilie ein. Einmal im Jahr legt der Verwalter in der Eigentümerversammlung Rechenschaft ab und die Eigentümer beschließen über die notwendigen Schritte für das kommende Jahr.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Sondereigentümer zwar ein hohes Maß an Selbstbestimmung und Freiheit in Bezug auf sein Eigentum hat, jedoch auch Verpflichtungen gegenüber der Eigentümergemeinschaft und den anderen Eigentümern hat. Wer sich als Sondereigentümer an die Regeln hält und auf eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinschaft setzt, kann darauf setzen, dass er seine Wohnung in einem gepflegten und funktionierenden Gebäude genießen kann.

Der Schritt vom Eigenheim in eine Wohnungseigentümergemeinschaft will gut überlegt und geplant sein. Wir beraten Sie gerne bei den rechtlichen Auswirkungen von Kaufvertrag und Teilungserklärung.

Verwandte Blogartikel

Immobilienberatung Kiel
Wissenswertes

Seit dem 1. September 2022 gilt in Schleswig-Holstein eine neue Landesbauordnung (LBO). Auch wenn sich auf den ersten Blick nicht viel geändert hat

TESTBild
Wissenswertes

Der einsetzende Herbst lässt wieder zahlreiche Blätter auf die Gehwege fallen. Da der Boden vom Regen oft sehr nass ist, kann aus dem fröhlichen

Mietwohnungen
Wissenswertes

Leider eine nicht so seltene Situation, vereinsamte, ältere Mieter. Wenn diese versterben ergeben sich für den Vermieter Fragen und ggf. Probleme.

Bauplan und Energieeffizienzskala auf dem ein Modellhaus steht
Wissenswertes

EnSikuMaV & EnSimiMaV sind weder die sichersten PINs des letzten Jahres noch Begriffe aus einer neuen Programmiersprache. Vielmehr handelt es sich um

Hausgeld
Wissenswertes

Eigentümergemeinschaften schließen oft Gebäudeversicherungen ab, die sowohl das Sondereigentum als auch das Gemeinschaftseigentum einer

Urteile Haus&Grund
Wissenswertes

Was war geschehen? Im vorstehenden Fall hatte ein Vermieter seinen Mieter sowohl fristlos als auch hilfsweise fristgerecht gekündigt, da dieser seinen

Förder-und Finanzierungsmöglichkeit Hauskauf
Wissenswertes

Wer seine eigenen vier Wände gegen Einbrüche besser schützen will, kann sich für entsprechende Maßnahmen ab sofort fördern lassen.

 

Jetzt Haus & Grund-Mitglied werden

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.