Frühjahr - Wenn Wurzeln, Bäume und Blätter wachsen

Mit dem Frühling kehrt das Leben in die Natur zurück: Bäume schlagen aus, Blätter sprießen, und das Wachstum im Garten nimmt Fahrt auf. Doch dieser Naturschub bringt für Hausbesitzer nicht nur Freude, sondern auch Verantwortung.
Wenn Äste oder Zweige vom Nachbargrundstück auf das eigene hinüber ragen, kann dies rechtlich eine Beeinträchtigung darstellen. Hausbesitzer haben das Recht, die Beseitigung der Überhänge zu verlangen, sofern eine erhebliche Störung, wie beispielsweise durch Verschattung, vorliegt. Der erste Schritt sollte jedoch immer ein Gespräch mit dem Nachbarn sein, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, rät Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Bleibt das ohne Erfolg, kann dem Nachbarn eine Frist gesetzt werden, nach deren Ablauf man die Äste selbst entfernen oder dies durch einen Gärtner erledigen lassen kann. Die Kosten dafür können vom Baumeigentümer eingefordert werden. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn der Baum unter eine Baumschutzverordnung fällt. In solchen Fällen darf der Eigentümer die Entfernung verweigern, wenn dadurch eine Entstellung des Baums droht.
Jeder Baumeigentümer ist verpflichtet, seine Bäume regelmäßig auf Krankheiten oder Beschädigungen zu kontrollieren. Anzeichen wie trockenes Laub, dürre Äste oder Pilzbefall sollten ernst genommen und fachmännisch untersucht werden. Wird diese Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt, haftet der Eigentümer für Schäden, die durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume entstehen, erklärt Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Wenn jedoch keine erkennbaren Hinweise auf ein Risiko vorlagen, bleibt der geschädigte Nachbar ohne Anspruch. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Verbundenen Gebäudeversicherung.