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Die richtige Anlage der Barkaution

Aus der Rechtsberatung: Die richtige Anlage der Barkaution

Vermieter müssen die Mietkaution getrennt von ihrem eigenen Vermögen und insolvenzfest anlegen. Kann der Vermieter bei einer vereinbarten Barkaution dem Mieter kein insolvenzfestes Bankkonto benennen, so kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution geltend machen, bis der Vermieter ihm ein entsprechendes Konto benennt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2010, Az. VIII ZR 98/10). Hat der Mieter die Kaution dem Vermieter bereits ausgezahlt und legt dieser die Kaution nicht getrennt von seinem Vermögen an, so kann der Mieter die Miete in Höhe der Kaution einbehalten (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2009, Az. VIII ZR 336/08).

So vermeiden Sie Zurückbehaltungsrechte des Mieters von Anfang an
Es ist empfehlenswert schon vor Beginn des Mietverhältnisses als Vermieter ein entsprechendes insolvenzfestes, vom eigenen Vermögen getrenntes Konto zu eröffnen, damit dieses dem Mieter zur Zahlung der Mietkaution unmittelbar mitgeteilt werden kann.

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