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Grundsteuer – quo vadis?

Jeder Grundstückseigentümer muss eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Frist dafür läuft am 31. Januar 2023 ab. Wie´s danach weitergeht, stellen wir in diesem Blogbeitrag dar.

Wer Hilfe bei der Grundsteuererklärung benötigt, der kann sich bei Haus & Grund Schleswig-Holstein Unterstützung holen. Dafür muss man Mitglied bei Haus & Grund sein. Allerdings können wir Aufträge, die Grundsteuererklärung durch uns erstellen zu lassen, nur noch bis zum 20. Januar 2023 annehmen. Für die Bearbeitung und Einreichung fallen Kosten in Höhe von 349 €/je Grundstück an. Damit wir die Grundsteuererklärung fristgerecht abgeben können, müssen die Unterlagen vollständig bei uns vorliegen.

Wir gehen davon aus, dass sehr viele Grundstückseigentümer die Erklärung nicht fristgerecht abgeben werden, weil kurz vor Ende der Frist erst rund 60 Prozent der Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern eingegangen waren. Die Frage ist, was dann passiert. Zunächst besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Das muss der Grundstückseigentümer jedoch begründen. Ansonsten werden die Finanzämter voraussichtlich zunächst eine Erinnerung, die Grundsteuererklärung abzugeben, versenden. Damit verbunden ist der Hinweis auf einen sogenannten Versäumniszuschlag. Dieser beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer je angefangenen Monat, mindestens 25 €.

Einige Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuererklärungen bereits abgegeben haben, haben jetzt schon Post vom Finanzamt erhalten. Diese Post beinhaltet 2 Bescheide. Der eine Bescheid setzt den Grundsteuermessbetrag fest; der andere den Grundsteuerwert. Letzterer ist entscheidend, weil auf Grundlage des Grundsteuerwertes die Höhe der Grundsteuer berechnet wird. Der Grundsteuermessbescheid beinhaltet – vereinfacht ausgedrückt – lediglich eine Art Rechenformel.

Gegen beide Bescheide kann man Einspruch erheben. Dafür hat man einen Monat Zeit, nachdem die Bescheide zugegangen sind. Wenn man keinen Einspruch erhebt, werden die Bescheide bestandskräftig, auch wenn sie fehlerhaft sein sollten. Das heißt, sofern man keinen Einspruch erhebt, kann man später nichts mehr gegen den Bescheid unternehmen, aufgrund dessen man ab dem 1. Januar 2025 die neue Grundsteuer zahlen muss.

Ob es sinnvoll ist, Einspruch zu erheben, lässt sich derzeit noch nicht mit Sicherheit sagen. Haus & Grund wird einige Musterverfahren führen, weil wir davon ausgehen, dass das in Schleswig-Holstein beschlossene Grundsteuermodell („Bundesmodell“) verfassungswidrig ist. Einspruch sollte man jedenfalls dann erheben, wenn man den Eindruck hat, dass der neue Grundsteuerwert wesentlich höher liegt als der bisherige. Haus & Grund berät Mitglieder bei der Frage, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

Des Weiteren vermuten wir viel Beratungsbedarf bei Grundstückseigentümern, die ihre Erklärung auf einem Papier-Formular abgeben haben. Bei Fehlern oder unvollständigen Angaben werden die Finanzämter Nachbesserung verlangen. Auch hier steht Haus & Grund mit Rat und Tat zur Seite.

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