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Wissenswertes
Hans-Henning Kujath, Syndikusrechtsanwalt

Nasses Laub bringt erhebliche Rutschgefahr

Der einsetzende Herbst lässt wieder zahlreiche Blätter auf die Gehwege fallen. Da der Boden vom Regen oft sehr nass ist, kann aus dem fröhlichen Herbstspaziergang schnell eine gefährliche Rutschpartie werden. So mancher Fußgänger fand sich anschließend beim Arzt wieder.

Wer ist verantwortlich?

Eigentümer müssen, in den kommenden Wochen regelmäßig das Laub von den Gehwegen und auf den Zuwegungen des eigenen Grundstücks entfernen. Diese Reinigungspflicht ergibt sich aus den Satzungen der Gemeinden. Dabei muss nicht nur das Laub eigener Bäume, sondern auch das der Nachbarbäume beseitigt werden, wenn es denn auf das eigene Grundstück geweht ist. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen und ein Passant verunfallt, ist der Eigentümer zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

Ist das Objekt vermietet, kann die Reinigungspflicht vertraglich auf den Mieter übertragen werden. Gleichfalls kann auch ein Unternehmen beauftragt werden. Hier hat der Eigentümer dann lediglich noch eine Kontrollpflicht und die Kosten sind über die Betriebskosten umlagefähig.

Wie kann man sich schützen?

Sollte es doch einmal zu einem Schaden kommen, greift die Grundstückshaftpflichtversicherung, die Mitglieder von Haus & Grund zu besonders günstigen Konditionen abschließen können.

Mitglieder können sich bei den erfahrenen Rechtsberatern des Landesverbandes beraten lassen, um ungetrübt den Herbst genießen zu können.

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