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Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung:

Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wurde angepasst. Am 21. 01.2025 ist die Verordnung in Kraft getreten. Diese Änderung ermöglicht mehr Flexibilität bei der Umgestaltung des Wärmemarktes. Künftig dürfen angestellte Meister die Feuerstättenschau und damit verbundene Aufgaben durchführen. Sie können den Schornsteinfegermeister dabei vertreten. Diese Neuerung macht auch Änderungen in der Kehr- und Überprüfungsordnung notwendig. Ziel ist es, die Arbeitsabläufe im Schornsteinfegerhandwerk flexibler zu gestalten. Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) erfährt einige wichtige Änderungen. Zudem wird in Anlage 3 ein neuer Gebührentatbestand eingeführt. Dieser betrifft Fälle, in denen Anträge auf eine Reduzierung der Kehrhäufigkeit abgelehnt werden. Gleichzeitig werden bestehende Gebühren für Überprüfungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angepasst. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Überprüfung und Erhöhung des Arbeitswerts, der für die Berechnung der Gebührensätze grundlegend ist. Dieser Wert wird nach der ersten Erhöhung im Jahr 2020 nun planmäßig angepasst. Er steigt um 0,20 Euro auf 1,40 Euro. Diese Erhöhung soll die in der Zwischenzeit aufgetretenen Preis- und Kostensteigerungen ausgleichen.