Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Bis 2030 soll der Anteil an erneuerbaren Energien an Bruttostromverbrauch auf 80 % steigen und das bei steigendem Stromverbrauch. Ein beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien ist die treibende Kraft für die Klimaneutralität. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) wurden die Ausbaupfade entsprechend angepasst und wichtige Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien umgesetzt. Im Mai 2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter Einbindung betroffener Branchen, der Bundesländer und der Bundestagsfraktionen verschiedene Strategien entwickelt.
Ein erster Schritt ist das „Solarpaket I“. Die Regelungen zielen darauf ab, den Ausbau an Photovoltaik (PV) zu erleichtern und zu beschleunigen. Gleichzeitig sollen sie dazu beitragen, den Ausbau der PV so zu gestalten, dass das Gesamtsystem der Energieversorgung optimiert wird. Am 19.10.2023 hat der Bundestag über den Gesetzentwurf zur Änderung des EEG beraten. Daraufhin kam es am 15.11.2023 zu einer öffentlichen Anhörung vor dem Ausschuss für Klimaschutz und Energie. Angemahnt wurde dort, dass es noch zu weiteren Änderungen kommen muss, um den jährlichen Leistungsausbau auf dem gewünschten Niveau zu stabilisieren.
Balkonsolarkraftwerke sind ungefähr ein bis zwei Quadratmeter große Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 2000 Watt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt 800 Voltampere. Sie werden zumeist an Balkonbrüstungen angebracht und bestehen aus mindestens einem Photovoltaikmodul, einem Wechselrichter und einem Anschlusskabel. Das Kraftwerk produziert Sonnenenergie als Gleichstrom. Der erzeugte Strom wird anschließend vom Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt, sodass er in das heimische Netz eingespeist werden kann. Alle Endgeräte nutzen nun vorrangig den selbst erzeugten Solarstrom und sollte dieser nicht ausreichen, greifen sie automatisch auf den normalen Netzstrom des Stromversorgers zurück. Erreicht das Solarkraftwerk seine Spitzenleistung, so kann circa 20 Prozent des benötigten Haushaltsstroms abgedeckt werden.
Erhältlich sind Balkonsolarkraftwerke im Elektrofachgeschäft oder im Internet. Sie können unproblematisch auf nahezu jedem Balkon installiert werden. Jedoch sollte ein Elektriker zumindest vorher das Hausnetz überprüfen, um sicherzugehen, dass keine Sicherheitsmängel vorliegen. Die aufwendige Anmeldung im Marktstammregister wird künftig auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt und die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber soll sogar vollumfänglich entfallen.
Der Ort der Installation sollte durchgehend sonnig sein und die Möglichkeit eines Anschlusses für die Einspeisung bieten. Daneben sollte jeder Nutzer darauf achten, dass die Anlage auch sicher befestigt werden kann. Auch für Mieter bietet ein Balkonsolarkraftwerk eine attraktive Lösung, sich unabhängig mit grüner Energie zu versorgen. Die Photovoltaikanlage kann problemlos an verschiedenen Orten auf- und abgebaut und so bei einem Umzug mitgenommen werden.
Nachdem die Installation eines Balkonsolarkraftwerkes in der überwiegenden Rechtsprechung als bauliche Veränderung angesehen wird, ist für die Installation ein Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich. Auch hier sollte man sich mit der Eigentümergemeinschaft absprechen, denn ob sie aus Staatszielerwägungen grundsätzlich dazu verpflichtet ist, die Erlaubnis zu erteilen, ist noch nicht abschließend geklärt. Wie oben bereits erwähnt, plant die Bundesregierung, die Steckersolaranlagen in den Katalog privilegierter Vorhaben aufzunehmen, sodass auch die Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft grundsätzlich einen Anspruch auf Zustimmung hätten. Um Problemen vorzubeugen, sollten aber in jedem Fall eine einvernehmliche Lösung mit der Gemeinschaft gesucht werden.
Es bleibt abzuwarten wie sich die Ausgestaltung des EEG und die Rechtsprechung entwickeln wird.