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Die Grillsaison nimmt Fahrt auf!

Der Sommer steht vor der Tür und die Grillsaison beginnt, was bedeutet, dass typisch sommerliche Aktivitäten wie das Grillen auf Balkon und Terrasse Auswirkungen auf die Wohnnachbarschaft haben können. Ob im Mehrfamilienhaus oder im Wohngebiet, überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenleben, kann es zu Konflikten kommen.

Das Grillen auf Balkonen oder Terrassen kann durch umherziehenden Rauch und intensivere Gerüche als beim normalen Kochen die Wohnnachbarschaft stören. Beides muss, jedenfalls wenn es im Übermaß entsteht, nicht hingenommen werden, erklärt Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Bei der Bewertung sind immer die Umstände des Einzelfalls entscheidend. So kann es im Mietvertrag oder innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer festgelegt sein, dass nur ein Gas- oder Elektrogrill verwendet werden darf. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, einen immissionsfreien Tag innerhalb einer WEG festzulegen, wie Dr. Ulrike Kirchhoff Vorstand von Haus & Grund Bayern , erklärt. Das Landgericht München hat festgestellt, dass das sozialadäquate Verhalten auf ein zumutbares Maß eingeschränkt werden kann. Allerdings ist es nicht möglich, das Grillen an fünf Tagen in der Woche komplett zu verbieten.