Direkt zum Inhalt

E-Rechnungspflicht

Im B2B-Bereich (Unternehmer - Unternehmer) wird am 1. Januar 2025 eine E- Rechnungspflicht eingeführt. Das heißt auch gewerbliche Vermieter (regelmäßig ab drei vermieteten Wohnungen), die an andere Unternehmer vermieten, sind künftig verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen. Die Einführung der E-Rechnungspflicht soll dazu beitragen, die digitale Transformation zu fördern und gleichzeitig Steuerbetrug im Bereich der Umsatzsteuer verhindern.

Bei der E-Rechnung handelt es sich um ein strukturiertes elektronisches Format das speziell für die maschinelle Rechnungsverarbeitung konzipiert ist. Dabei gelten nur solche Dokumente als elektronische Rechnungen, die beim Empfänger automatisch verarbeitet werden können, ohne dass zusätzliche Schritte wie Ausdrucken, Scannen oder manuelles Weiterleiten notwendig sind. Zulässig sind das XML-Format und das sogenannte ZUG- FeRD Format.

Welche Ausnahmen existieren?

Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro (§ 33 UStDV) dürfen nach wie vor in herkömmlichen Formaten wie zum Beispiel als PDF versendet werden. Zudem besteht für Dienstleistungen, die gemäß § 4 Nr. 1 bis 29 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind (zum Beispiel Grunderwerb, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sowie Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften), keine Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung.

Welche Übergangsregelungen gelten?

Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen bis Ende 2026 Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen versenden. Diese Regelung ist jedoch nur dann gültig, wenn der Rechnungsempfänger zuvor zugestimmt hatte. Für Kleinunternehmen (§ 19 UStG), die im Jahr 2026 einen Umsatz bis höchstens 800.000 Euro erzielen, wird diese Frist bis Ende 2027 verlängert. Die Übergangsfrist gilt allerdings nicht für Immobilienverwalter.

H&G Finder Teaser

Finden Sie Ihren Haus & Grund-Verein vor Ort

Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Über 840 Haus & Grund-Vereine bundesweit sind seit über 130 Jahren für Eigentümer da und setzen sich engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum ihrer Mitglieder ein.