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Klimaanpassungsgesetz

Februar 2024

Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) tritt am 01.07.2024 in Kraft und setzt den Rahmen für die Klimaanpassung in Bund, Ländern und Kommunen.

Enorme Schäden entstehen bereits jetzt aufgrund extremer Wetterbedingungen, dies wird in Zukunft immer häufiger der Fall sein. Um die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, sieht der Koalitionsvertrag einen Dreiklang vor.

  • Schaffung eines verbindlichen Rahmes anhand des Klimaanpassungsgesetzes
  • Vorsorgende Klimaanpassungsstrategien für den Bund
  • Dauerhafte Unterstützung durch gemeinsame, flächendeckende Finanzierung von Bund und Ländern

Ziel des Gesetzes ist in § 1 KAnG definiert und dient dem Schutz von Leben und Gesundheit, Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie der Natur und des Ökosystems vor negativen Auswirkungen des Klimawandels. Vor allem sollen drohende Schäden reduziert und vermieden werden.

Unter anderem muss die Bundesregierung bis Ende September 2025 eine Strategie mit messbaren Zielen vorweisen, regelmäßig aktualisieren und fortlaufend umsetzen. Die zugrundeliegenden Handlungsfelder - etwa Gebäude, Raumplanung und Stadt- und Siedlungsentwicklung – müssen berücksichtigt werden. Ferner ist vorgesehen, dass Daten regelmäßig über Schadenssummen erhoben werden, welche auf Schäden durch extreme Wetterverhältnisse zurückzuführen sind.