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Palmkätzchen stehen unter Naturschutz

Palm- oder auch Weidenkätzchen gehören zu den ersten Frühjahrsboten und werden gerne als Osterdekoration verwendet. Bereits ab Mitte März beginnt die Sal-Weide zu blühen, indem sich kleine Kätzchen an den Zweigen bilden. Damit gehört die Sal-Weide zu den Frühblühern. Die kleinen Blüten spielen eine entscheidende Rolle für die aus dem Winterschlaf erwachende Fauna. Gerade Bienen nutzen die flauschigen

Palmkätzchen als Futterquelle, so kann eine Biene bis zu 70 % ihrer Jahres-Pollen-Menge von den Weiden sammeln. „Die schönen dekorativen Sträucher dürfen allerdings nicht beim Spazierengehen oder im eigenen Garten abgeschnitten werden, da diese unter Naturschutz stehen“ erklärt Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Denn nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten Zweige mit Weidenkätzchen abzuschneiden. Nicht eindeutig ist es, was unter dem gesetzlichen Begriff der „gärtnerisch genutzten Fläche“ zu verstehen ist. Der Begriff ist, laut einem ministeriellen Erlass vom März 2010, pflanzenschutzrechtlich auszulegen, daher soll er auch private Gärten umfassen. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden. „Wer zu Ostern nicht auf frische Weidenkätzchen auf den Tisch verzichten will, muss diese zwangsläufig in der Gärtnerei erwerben“ betont Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Gerade für Bienen und andere Pollensammler ist die Weide eine wichtige Lebensgrundlage. Eine Weide kann unproblematisch im Garten angepflanzt werden und ist relativ pflegeleicht. Hierfür sollte ein sonniger Platz ausgewählt werden entweder mittig auf der Rasenfläche oder als Sichtschutz in einer Reihe. „Im Sommer sollte darauf geachtet werden, dass die Weide mit ausreichend Wasser versorgt wird, allerdings gilt es Staunässe zu vermeiden“, rät Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Staunässe kann durch eine Drainage aus Kieselsteinen oder Tonscherben vorgebeugt werden.

 

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