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Virtuelle Eigentümerversammlung

Der Bundestag hat in der Woche vor der Sommerpause noch die Gesetzesänderung zur Online-Versammlung in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) beschlossen.  

Wohnungseigentümerversammlungen waren bislang als Präsenzversammlungen oder in hybrider Form abzuhalten. Nach der Gesetzesänderung können jedoch auch rein virtuelle Versammlungen ohne Präsenzteilnahme durchgeführt werden. Durch die Einführung virtueller Versammlungen wird das WEG-Recht vereinfacht. In Zukunft können Wohnungseigentümergemeinschaften nach entsprechender Beschlussfassung von diesem Modul Gebrauch machen. 

Legt man zuverlässige Prognosen zugrunde, sollen künftig jährlich 75.000 Eigentümerversammlungen ausschließlich online stattfinden. Hierdurch entstehen erhebliche Einsparungen. Konkrete Zahlen dazu, in wie vielen Fällen für die Eigentümerversammlungen Räume angemietet werden müssen und welche Kosten hierfür jeweils entstehen, liegen zwar nicht vor, doch es wird unterstellt, dass für 75 Prozent der Versammlungen ein Raum angemietet werden muss. Durch den Wegfall dieser Raummieten können Wohnungseigentümergemeinschaften jedoch beträchtliche Kosten einsparen und gleichzeitig flexibler agieren. Zusätzlich erleichtern die virtuellen Versammlungen die Teilnahme für viele Eigentümer, da keine Reise- oder Anfahrtszeiten mehr anfallen. Dies fördert eine höhere Beteiligung und somit auch eine bessere Entscheidungsfindung innerhalb der Gemeinschaften. Auch für Verwalter wird der Erfüllungsaufwand in Zukunft geringer. Sie müssen sich nicht mehr um die Anmietung und Vorbereitung entsprechender Räume kümmern und auch nicht mehr zu den oftmals weit entfernten Wohnungseigentümerversammlungen anreisen. Dadurch sparen Verwalter nicht nur Zeit und Aufwand, sondern auch Reisekosten. Darüber hinaus ermöglicht die Online-Durchführung eine flexiblere Terminplanung und schnellere Organisation von Versammlungen. Dies kann zu einer effizienteren Verwaltung und einer verbesserten Betreuung der Wohnungseigentümergemeinschaften führen. 

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