
Rauchwarnmelder-Wartung: Schnell, einfach und sicher
Die Funk-Ferninspektion von Rauchwarnmeldern bietet Eigentümern viele Vorteile. Die Firma Techem bietet entsprechende Geräte und einen dazugehörigen Service an.
Ab dem 1. Januar 2017 ist die Installation von Rauchwarnmeldern in allen Wohngebäuden in Deutschland für Neubauten verpflichtend, bis auf Sachsen gelten darüber hinaus Nachrüstfristen für Bestandsgebäude. Da Rauchwarnmelder jedoch nur etwas nutzen, wenn sie im Brandfall auch funktionieren, sind regelmäßige Kontrollen nach der Installation erforderlich. Bis 2012 sah die dafür relevante DIN 14676 eine Sichtprüfung vor Ort vor, seitdem ermöglicht sie auch Prüfverfahren wie die Funk-Ferninspektion. Modernste Geräte wie die Funk-Rauchwarnmelder von Techem bieten neue Mehrwerte in Sachen Sicherheit für Mieter sowie Rechtssicherheit für Eigentümer und Verwalter.
Je nach Bundesland müssen Immobilieneigentümer oder Mieter sicherstellen, dass alle Rauchwarnmelder in ihren Wohnungen regelmäßig kontrolliert werden. Aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht kann aber, unabhängig vom Wortlaut der jeweiligen Landesbauordnung, immer auch der Vermieter für die Folgen nicht funktionierender Geräte haftbar gemacht werden. Dabei ist es nicht einfach, der Verpflichtung durch eine Sichtprüfung mit Vor-Ort-Termin nachzukommen. Weil Mieter zu Hause sein müssen, um den Prüfer in die Wohnung zu lassen, ist eine aufwändige Terminkoordination erforderlich. Und leider ist diese nicht immer erfolgreich. Erfahrungen zeigen, dass in drei bis fünf Prozent der Sichtprüfungen die Rauchwarnmelder ungeprüft bleiben, weil der Prüfer auch nach mehreren Versuchen keinen Zutritt zur Wohnung erhalten hat.
Deutlich einfacher funktioniert die Überprüfung aller installierten Geräte via Funkferninspektion. Damit lassen sich die Rauchwarnmelder regelmäßig überprüfen, ohne dass die Wohnung von einem Prüfer betreten werden muss. Techem bietet eine Lösung durch die Kombination aus modernen Funk-Rauchwarnmeldern und einem dazugehörigen Service an. Die Geräte sind mit zahlreichen Funktionen zur technischen Selbstkontrolle ausgestattet und gewährleisten so eine automatische Überprüfung, die wesentlich häufiger als vorgeschrieben erfolgt: Neben der kaum hörbaren Alarmprüfung werden wöchentlich via Ultraschall dauerhaft vorhandene Gegenstände in einem Abstand von bis zu 60 Zentimetern um den Melder detektiert, die den Raucheintritt verhindern könnten. Darüber hinaus findet wöchentlich eine automatische Überprüfung der Durchlässigkeit der Raucheindringöffnungen statt. Die Ergebnisse der letzten Prüfungen werden dabei im Gerät gespeichert. Bei dieser Art der Funktionsüberprüfung ohne Betreten der Wohnung werden nur die Informationen weitergegeben, die auch ein Sichtprüfer manuell erfassen würde.
Treten Störungen auf, macht der Rauchwarnmelder zudem auch den Bewohner durch optische und akustische Signale darauf aufmerksam, der diese dann ggf. selbst beheben oder über die 24/7-RWM Hotline an Techem melden kann.
Die Funkferninspektion sorgt mit den häufigen Selbstüberprüfungen für ein deutlich höheres Sicherheitsniveau, als sich alleine mit einer jährlichen Sichtprüfung erreichen lässt.
Unter folgender Nummer ist Techem für alle Haus und Grund-Mitglieder für Fragen und Beratungen rund um den Rauchmelder kostenfrei erreichbar: 0800 2005599 – www.techem.de