Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt Veränderungen mit sich, die viele Fragen aufwerfen. Doch keine Sorge, wir stehen Ihnen zur Seite und leiten den Weg durch den GEG-Dschungel.
Ab 2024 stehen einige Neuerungen an. Aber was bedeutet das konkret für Sie? Wenn Ihre Heizung den Geist aufgibt oder Sie unsicher sind, ob und wann eine Erneuerung notwendig ist, sind wir für Sie da. Bei uns erfahren Sie, ob, wann und wie eine Heizungserneuerung sinnvoll ist. Wir stehen Ihnen mit kostenfreier Rechtsberatung, unseren Energieberatern und den Finanzierungsexperten zur Seite!
Diese Neuerungen gelten ab 2024: Heizen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie
Am 1. Januar 2024 trat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Das sogenannte Heizungsgesetz soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten. Neu installierte Heizungen müssen zukünftig ihre Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bereitstellen. Doch zunächst gilt die Pflicht nur für Neubaugebiete. Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken wird die 65-Prozent-Vorgabe erst dann wirksam, wenn die Stadt oder Gemeinde ihre kommunale Wärmeplanung vorgelegt hat. Bis dahin dürfen in bestehenden Gebäuden alle bisher erlaubten Heizungen weiterhin eingebaut werden. Allerdings müssen diese ab 2029 anteilig mit 15 Prozent, ab 2035 mit 30 Prozent und ab 2040 mit 60 Prozent Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden. Außerdem müssen sich Eigentümer vor Einbau einer neuen Heizung, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, von einer fachkundigen Stelle – wie etwa dem Handwerksunternehmen oder Bezirksschornsteinfeger – beraten lassen.
Das GEG für Vermieter
Für Vermieter birgt das GEG ebenfalls einige Fragen und eventuelle Unruhen: Muss ich jetzt Heizung, Fenster, Dach oder Fassade erneuern? Wer trägt die Kosten oder kann ich diese auf meine Mieter umlegen? Bei solchen Herausforderungen unterstützen wir Vermieter mit fachkundiger Beratung und klaren Antworten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen umsetzen können, ohne das Streit zwischen Vermieter und Mieter entsteht.
Unser Ziel bei Haus & Grund Schleswig-Holstein ist es, Unklarheiten rund um die eigene Immobilie zu beseitigen und Lösungen zu bieten. Denn für jedes Problem gibt es eine Antwort und oft auch eine praktikable Lösung. Wir stehen Ihnen zur Seite, um mögliche Probleme zu umgehen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Wir stehen Ihnen mit kostenfreier Rechtsberatung, unseren Energieberatern und den Finanzierungsexperten zur Seite!
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