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Urteile Haus&Grund

Auslegung einer Wohnflächenvereinbarung in einem Wohnraummietvertrag

Entschiedene Sache: Bei der Auslegung, welche Flächen als Wohnflächen gelten, sei grundsätzlich auch eine individuelle Mietvertragsvereinbarung heranzuziehen.

Mit der Möglichkeit der individuellen Anpassung können künftig auch Kellerareale mit unterdurchschnittlicher Beleuchtung berücksichtigt werden, die in der bisherigen Wohnflächenverordnung nicht einkalkuliert wurden. Solange keine Behörde die tatsächliche Wohnfläche durch Nutzungsverbote einschränke, bestünde kein Grund zur Minderung der Miete, so das Urteil.

 

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