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Einbruchschutz

Einbruchsprävention

Das Land Schleswig-Holstein hat das Förderprogramm ,,Einbruchprävention" mit 1,8 Millionen Euro neu aufgelegt. Trotz der Bedenken, die Haus & Grund Schleswig-Holstein in der Stellungnahme vorgebracht haben, können auch Mieter gefördert werden.

Im Haushalt 2021 sollten zunächst keine neue Mittel bereit gestellt werden. Nach der Forderung von Haus & Grund Schleswig-Holstein, hat das Land beschlossen, das Programm fortzusetzen.

Wer wird gefördert?

Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter* einer selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein Zweit- und Ferienwohnungen sowie Wochenendhäuser sind von der Förderung ausgenommen.

Was wird gefördert?

Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag muss über die Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt werden.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

  • Die für den Einbau vorgesehene Sicherheitstechnik ist geprüft und zertifiziert.
     
  • Das gesamt Investitionsvolumen beträgt mindestens 500 Euro.
     
  • Die Förderung muss durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden.
     

>> Mehr Informationen

Kontakt:
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) | Fleethörn 29-31 | 24103 Kiel
https://www.ib-sh.de/produkt/zuschuss-fuer-einbruchschutz/
T: 0431 99050
E: info@ib-sh.de

 

*Hinweis:
Mieterinnen und Mietern wird empfohlen, eine (schriftliche) Vereinbarung mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter zu treffen. Unterstützende Informationen können beim Deutschen Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V. unter folgendem Link eingeholt werden: www.mieterbund-schleswig-holstein.de/service/einbruchsschutz. Darüber hinausgehende Unterstützung erhalten Sie als Mitglied bei dem für Sie zuständigen DMB Mieterverein (www.mieterbund-schleswig-holstein.de/vereine).

 

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