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Einbruchsprävention
Das Land Schleswig-Holstein hat das Förderprogramm ,,Einbruchprävention" mit 1,8 Millionen Euro neu aufgelegt. Trotz der Bedenken, die Haus & Grund Schleswig-Holstein in der Stellungnahme vorgebracht haben, können auch Mieter gefördert werden.
Im Haushalt 2021 sollten zunächst keine neue Mittel bereit gestellt werden. Nach der Forderung von Haus & Grund Schleswig-Holstein, hat das Land beschlossen, das Programm fortzusetzen.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter* einer selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein Zweit- und Ferienwohnungen sowie Wochenendhäuser sind von der Förderung ausgenommen.
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag muss über die Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt werden.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
- Die für den Einbau vorgesehene Sicherheitstechnik ist geprüft und zertifiziert.
- Das gesamt Investitionsvolumen beträgt mindestens 500 Euro.
- Die Förderung muss durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden.
Kontakt:
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) | Fleethörn 29-31 | 24103 Kiel
https://www.ib-sh.de/produkt/zuschuss-fuer-einbruchschutz/
T: 0431 99050
E: info@ib-sh.de
*Hinweis:
Mieterinnen und Mietern wird empfohlen, eine (schriftliche) Vereinbarung mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter zu treffen. Unterstützende Informationen können beim Deutschen Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V. unter folgendem Link eingeholt werden: www.mieterbund-schleswig-holstein.de/service/einbruchsschutz. Darüber hinausgehende Unterstützung erhalten Sie als Mitglied bei dem für Sie zuständigen DMB Mieterverein (www.mieterbund-schleswig-holstein.de/vereine).