Haus & Grund zur Fristverlängerung bei der Grundsteuer
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Auf dieses Datum haben sich Bund und Länder im Rahmen der heutigen Konferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister in Berlin einvernehmlich verständigt. Im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform müssen in Schleswig-Holstein rund 1,3 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Seit dem 1. Juli läuft die Frist für die Erklärungsabgabe für Grundbesitz. Bisher sind in Schleswig-Holstein 448.727 Erklärungen abgegeben worden, das sind 35,5 Prozent. Die ursprünglich gesetzte Frist zur Abgabe sollte am 31. Oktober 2022 auslaufen.
Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, kommentierte diese Entscheidung folgendermaßen:
„Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung. Die Frist bis zum 31. Oktober 2022 war unmöglich einzuhalten angesichts des anfänglichen Chaos bei ELSTER, Unstimmigkeiten bei den Bodenrichtwerten und fehlerhaften Schreiben der Finanzämter. Insofern beglückwünschen wir Monika Heinold zur Erkenntnis, dass unter ihrer Verantwortung offensichtlich doch nicht alles astrein gelaufen ist.
Nach wie vor machen die für den Wert des Grundstücks ausschlaggebenden Bodenrichtwerte die meisten Schwierigkeiten, zum Beispiel, wenn für ein Grundstück mehrere Bodenrichtwerte existieren und Eigentümer schätzen sollen.
Trotz der Fristverlängerung droht die Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein weiterhin, im Chaos unterzugehen. Die Finanzämter müssen schließlich für 1,3 Millionen Grundstücke Steuererklärungen prüfen. Darüber hinaus brauchen die Kommunen zeitlichen Spielraum, ihre Hebesätze festzulegen. Schließlich hat die Finanzministerin über die Köpfe der Kommunen hinweg Aufkommensneutralität versprochen.
Jedenfalls empfiehlt Haus & Grund allen Grundstückseigentümern, gegen den Feststellungsbescheid der Finanzämter fristwahrend Widerspruch zu erheben. Dafür bleibt nach Zugang des Bescheids nur ein Monat Zeit. Das in Schleswig-Holstein beschlossene Grundsteuermodell ist angesichts der immensen Unterschiede bei den Bodenrichtwerten verfassungswidrig,“ stellte der Verbandschef abschließend fest.
Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit über 70.000 Mitglieder. Privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien.
Kontakt:
Alexander Blažek
T: 0431 6636111