Bild
Haus & Grund auf den Punkt.
Betriebskostenabrechnung
Mit dem Jahresende naht der Stichtag für die meisten Betriebskostenabrechnungen.
Innerhalb von zwölf Monaten nach Ende einer Abrechnungsperiode muss die Betriebskostenabrechnung im Falle vereinbarter Betriebskostenvorauszahlungen beim Mieter eingehen. So will es das Gesetz (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB).
Haus & Grund Rechtsanwalt Martin Rathsack erklärt im folgenden Video, auf was man formell bei der Erstellung einer Betriebskostenabrechnung achten muss und welche Fehler es zu vermeiden gilt:
Durch das Abspielen des Videos willigen Sie der Datenschutzerklärung ein.
Weitere Folgen "Haus & Grund auf den Punkt" finden Sie hier.
Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns gerne an: T: 0431-6636110