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Spekulationssteuer vermeiden - so kann es gehen
Mit dem Anstieg der Grundstückspreise steigt auch die Gefahr, dass Sie bei einem zu frühen Verkauf eine hohe Spekulationssteuer zahlen müssen!
Wer clever ist, verschenkt zur rechten Zeit
Eine hohe Steuerlast wollte auch eine Grundstückseigentümerin vermeiden, indem sie ihr Grundstück je zur Hälfte an ihre Kinder verschenkte, die es dann verkauften. Eine unzulässige Steuergestaltung?
Urteil: Das Finanzgericht sagt: Ja! Der BFH hingegen traf in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil den Entschluss: Nein, das geht sehr wohl!
Effekt: Es entsteht jeweils nur der halbe Veräußerungsgewinns bei den beschenkten Kindern.
Rechtlicher Hintergrund: Das Spekulationssteuer-Thema ist in § 23 EStG speziell geregelt. Die allgemeine „Keule“ des „Gestaltungsmissbrauchs“ aus § 42 AO, die das Finanzamt hier schwingen wollte, bleibt daher im Schrank.
Sollte die Zehn-Jahres-Frist, wie von SPD und GRÜNEN gewollt, künftig ganz entfallen, ist das Thema Spekulationssteuer für jede nicht selbst genutzte Immobilie auf dem Tisch. Da kann dieses Urteil dann besonders interessant werden!