Gebäudeenergiepass
Gebäudeenergiepass
Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie wir das schon von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen kennen. Damit sollen Käufer und Mieter eine objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten kenntlich zu machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu motivieren.
Wer benötigt einen Energieausweis?
Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat ab Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen werden keinen Anspruch auf einen Energieausweis haben. Ein Energieausweis ist nur dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft bzw. neu vermietet wird.
Welchen Energieausweis benötige ich?
Es gibt zwei Varianten. Den verbrauchs- und den bedarfsbasierten Energieausweis. Der verbrauchsbasierte Energieausweis kann schnell und günstig gemeinsam mit der jährlichen Heizkostenabrechnung erstellt werden, weil er aus bekannten Verbrauchsdaten errechnet wird. Beim bedarfsbasierten Energieausweis ist oft eine aufwändigere und deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort durch einen zugelassenen Energieberater erforderlich. Die Energieeinsparverordnung folgende Modelle vor:
1. Bedarfsbasierte Energieausweise werden vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.
2. Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch auch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis beauftragen.
3. Völlige Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten hat der Gebäudeeigentümer bis zum 31.12.2007 eingeräumt. Bis dahin bleibt Zeit, sich auch für kleinere Gebäude einen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.
Wann wird der Energieausweis zur Pflicht?
Die schrittweise Einführung des Energieausweises beginnt am 1. Januar 2008 für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden. Zum 1. Juli 2008 kommen die jüngeren Wohngebäude hinzu, ab 1. Januar 2009 die Nichtwohngebäude.
Wie lange gilt der Energieausweis?
Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, wird allerdings vor Ablauf der zehn Jahre einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können.
Was kostet der Energieausweis?
Das hängt davon ab, für welche Variante ich mich beim Energieausweis entscheide. Der verbrauchsbasierte Energieausweis kostet in der Regel zwischen 25 und 50 Euro. Für bedarfsbasierte Energieausweise mit gutachterlicher Aufnahme des Gebäudes ist mit mehreren hundert Euro pro Gebäude zu rechnen. Für Mitglieder halten viele Haus & Grund-Vereine attraktive Angebote von Anbietern bereit.