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Datenschutz

Haus & Grund Bamberg als Datenverarbeiter

Da wir personenbezogene Daten erheben, speichern, nutzen und löschen, geben wir gerne auf Anfrage Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten. Bitte nutzen Sie das hier zur Verfügung gestellte Anfrageformular um Ihre Anfrage an uns zu richten.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Ansprechpartner im Bereich Datenschutz sind die beiden Vorsitzenden

Herr Dr. Helmut Müller und Frau RAin Martina Bauernschmitt
Kleberstraße 24 C, 96047 Bamberg

Vermieter als Datenverarbeiter

Da Sie als Vermieter ebenfalls Daten erheben, speichern und verarbeiten (z.B. von Mietinteressenten oder späteren Mietern), gibt es für Sie auch Änderungen und neue Richtlinien zu beachten. Sie sind im Sinne der DS-GVO ein "Verarbeiter", da Sie eine Dienstleistung / Ware anbieten. Als Vermieter sollten Sie folgende Punkte beachten:

 

Einwilligung der betroffenen Personen / Informationspflicht

Möchte ein Vermieter Daten dauerhaft speichern oder sogar für die Verarbeitung weitergeben (Ablesefirmen, Steuerberater usw.), muss er die Einwilligung der Person einholen.

Daten sparsam erfassen

Es gilt:
So viel wie nötig, so wenig wie möglich!

Es dürfen nur Daten erfasst und gespeichert werden, die relevant sind.

Bei Mietinteressenten: Name, Anschrift, Kontaktdaten
Bei Interessenten, mit denen man sich ein Mietverhältnis vorstellen kann, zusätzlich: Angaben aus der Selbstauskunft sowie Arbeitsbescheinigung, Lohnbescheinigung, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Bei Abschluss des Mietverhältnisses: weitere Daten, falls für die Erfüllung des Mietvertrages notwendig

 

Daten löschen

Sollte ein Mietvertrag nicht zustande kommen, müssen die Daten der Mietinteressenten gelöscht und vernichtet werden. Ist ein Mietverhältnis beendet, müssen Sie die Daten ebenfalls löschen.

Ausnahme: längere Aufbewahrung aus steuerrechtlichen Gründen oder bei laufenden Rechtsstreitigkeiten

Die Löschung muss so erfolgen, dass sie den datenschutzrechtlichen Richtlinien entspricht. Also nicht einfach in den Papierkorb werfen!

 

Gesicherte Datenübermittlung

Werden sensible Daten wie Bonitätsauskunft übermittelt, muss der Vermieter eine gesicherte Datenübermittlung bereitstellen.

 

Da ein Vermieter bei Bedarf nachweisen muss, dass er  mit den Daten sorgfältig umgeht, empfehlen wir die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses.