Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.
Wichtig!
Zum Jahreswechsel:
Zunächst wünschen wir Ihnen Allen eine friedliche Vorweihnachtszeit, ein frohes und schönes Weihnachtsfest sowie einen zufriedenstellenden Jahreswechsel!
Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsstelle in der Zeit vom 23. Dezember 2024 bis 2. Januar 2025 geschlossen ist!
Mit den besten Wünschen, Ihr Michael Henkel
Jahresbeitrag 2025
Bitte denken Sie an den Jahresbeitrag, der ab 01.01.2025 fällig ist!
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung werden keine „Beitragsrechnungen“ versandt! Sie müssen bitte den Mitgliedsbeitrag in der bisherigen Höhe selbst überweisen.
Sofern Sie uns ein SEPA-Mandat (Lastschrifteinzugsermächtigung) erteilt haben, werden wir den Beitrag im März des Kalenderjahres von dem uns bekannten Konto abbuchen.
Rauchmelder sind ab sofort auch in Berlin Pflicht
Jetzt hat auch Berlin eine Rauchmelder-Pflicht für Wohnungen beschlossen: Eine entsprechende Änderung der Bauordnung beschloss das Abgeordnetenhaus am 09.06.2016.
Demnach müssen in allen Wohn-, Kinder- und Schlafzimmern, nicht aber in der Küche (wegen möglicher Fehlalarme durch Dampf und Kochdünste) Rauchmelder installiert werden. Auch Flure, über die Rettungswege führen, und Treppenhäuser muss der Eigentümer mit Warngeräten ausrüsten. Die Kosten sind als Betriebskosten umlagefähig.
Die Pflicht gilt ab sofort für alle Neubauten, bis Ende 2020 müssen auch ältere Wohnungen mit Rauchmelder ausgerüstet werden.
Das neue Melderecht
Das neue Melderecht ist ab 01. November 2015 in Kraft. Vermieter sind verpflichtet, ihrem Mieter eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen.
Sie können unte auf die von Haus & Grund Deutschland bereitgestellte Vorlage zurückgreifen.
Informationen zum neuen Melderecht finden Sie ebenfalls weiter unten hier.
Wichtig hierbei: Lassen Sie sich den Erhalt der Wohnungsgeberbescheinigung durch den Mieter bestätigen!
Das Thema Schönheitsreparaturen
Mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes haben für berechtigte Unruhe bei uns Vermietern gesorgt. Nacheinander wurden einvernehmlich mit unseren Mietern getroffene Vereinbarungen durch den BGH für unwirksam erklärt und uns somit die Renovierungspflicht auferlegt. Bislang betraf dies meist den Auszug des Mieters und die Frage, ob und wie dieser noch zu renovieren hat. Mittlerweile wird die Frage jedoch auch für laufende Mietverhältnisse interessant. Sollten Sie als Vermieter in der Pflicht stehen, auf Zuruf des Mieters seine Wohnung auf eigene Kosten zu malern, kann das im Einzelfall den wirtschaftlichen Exitus bedeuten. Über die Rechtslage informieren wir Sie gern!