Abwassergebühren in NRW 2024 zu hoch
Landesdurchschnitt erstmals über 800 Euro - Subvention für Stadtetat unredlich
Belastung: Unabhängig von einer wünschenswerten Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes NRW gilt der Appell des Bundes der Steuerzahler an Politik und Verwaltung in den Kommunen: Es darf nicht sein, dass Abwassergebührenzahler den allgemeinen Haushalt der Kommune subventionieren! Die Abwassergebühren für den BdSt-Musterhaushalt im Landesdurchschnitt sind erstmals auf über 800 Euro gestiegen (von 755 Euro in 2023). Die Zahl der Kommunen, in denen die Abwassergebühren-belastung über 1.100 Euro im Jahr liegt, hat sich 2024 gegenüber 2023 mehr als verdoppelt.
Bonn liegt mit einer Gesamtbelastung von 760 Euro unter dem Landesdurchschnitt, aber mehr als 13 Prozent über den Kosten, die für 2023 gegolten haben.
Abwassergebühren
Mit großer Sorge stellt der Bdst NRW fest, dass die Abwassergebühren für den BdSt-Musterhaushalt im Landesdurchschnitt erstmalig auf über 800 Euro gestiegen sind. Im vorigen Jahr waren es rund 755 Euro. Einen solchen Anstieg von über 6 % hat es zuletzt 1995 gegeben. Er liegt deutlich über der Inflationsrate. Geradezu historisch sind die Anstiege auch, wenn man sich die Abwassergebührentabelle näher anschaut. In Nordrhein-Westfalen gibt es allein acht Kommunen, in denen der Musterhaushalt einen Anstieg der Abwassergebühren von über 30 % verkraften musste.
Der Trend zu immer höheren Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen kann und muss von der Politik gestoppt werden, um die Kosten rund ums Wohnen auf Dauer erschwinglich zu halten. Der Bund der Steuerzahler NRW fordert die Landesregierung und den Landtag deshalb auf, die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2022 (Az: 9 A 1019/20) zu beachten und umzusetzen.
FF