Bonner Mietspiegel 2024 wird als qualifizierter Mietspiegel anerkannt
Der neue Mietspiegel der Stadt Bonn ist ab 1. Dezember gültig. Wesentliches inhaltliches Ergebnis: Der Mittelwert der Nettokaltmiete liegt in Bonn zum Stichtag der Datenerhebung (01.10.2023) für den Mietspiegel 2024 bei 9,94 €/m². Sie ist somit seit der letzten Datenerhebung zum Mietspiegel 2020 (Stichtag 01.07.2019) um rd. 12 % gestiegen. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerungsrate in diesem Zeitraum von rd. 3 %.
Wichtigste Folge: Im Gegensatz zum einfachen Mietspiegel kommt dem qualifizierten Mietspiegel nach § 558 d Abs. 3 BGB in einem gerichtlichen Verfahren eine Vermutungswirkung zu. Dadurch wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Mithin verfügt der qualifizierten Mietspiegel über eine erheblich größere Befriedungsfunktion als der einfache Mietspiegel. Der Mietspiegel ist ein unverzichtbares Rechtsinstrument für die Vermieter und Mieter.
Qualifizierte Mietspiegel sind im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen, nach vier Jahren sind sie neu zu erstellen. Zuletzt wurde ein qualifizierter Mietspiegel für Bonn in 2020 aufgestellt und anerkannt, der im Jahr 2022 fortgeschrieben wurde. Der Mietspiegel 2022 verlor mit dem 30.06.2024 seine Wirkung.
Der Prozess zur Neuaufstellung des Mietspiegels 2024 begann am 01.10.2023 mit der Erhebung der Daten. Somit hätte der Mietspiegel bereits zum 01.07.2024 beschlossen werden sollen. Aufgrund von personellen Engpässen und erhöhten Abstimmungsbedarf seitens der Verbände im Arbeitskreis konnten die Beratungen erst jetzt ihren finalen Abschluss finden.
Die Methoden
Für die statistische Analyse der erhobenen und geprüften Daten stehen grundsätzlich zwei Methoden zur Verfügung: die Tabellen- und die Regressionsanalyse. Beide Methoden sind wissenschaftlich anerkannt und bieten verschiedene Vor- und Nachteile. Für den Mietspiegel 2024 wurde erneut die Regressionsanalyse gewählt.
Die Regressionsanalyse geht von der Annahme aus, dass zwischen den einzelnen Mietmerkmalen eine Abhängigkeit besteht, die in Form einer mathematischen Gleichung ausgedrückt werden kann. Die zwischen Mietmerkmalen bestehende Struktur wird mathematisch-statistisch modelliert.
Im Mietspiegel 2024 kann –wie im Mietspiegel 2020/2022- die Nettokaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche direkt abgeleitet werden. Damit steht ein einfaches, nachvollziehbares Modell mit einer Basismiete zur Verfügung, an der Zu- und Abschläge anzubringen sind.
Der gesamte Prozess der Mietspiegelerstellung wurde wissenschaftlich durch das Institut Wohnen und Umwelt GmbH (IWU), Darmstadt, begleitet. Während die Erhebungsphase durch die Verwaltung selbst durchgeführt wurde, erfolgte die Auswertung durch das Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (ALP) aus Hamburg.
Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg war im Arbeitskreis Mietspiegel durch Hauptgeschäftsführer Markus Gelderblom und Vorstandsmitglied Wieland Münch vertreten.
FF