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Erste Bonner Grundsteuerentscheidung wurde vertagt

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Finanzverwaltung NRW Shutterstock
Auszug aus dem Internet der Finanzverwaltung NRW zur Grundsteuerreform | ©Grafik Shutterstock
"Gut durchdachtes Gesamtpaket" kommt vor Weihnachten auf die Tagesordnung

Die Frage nach der künftigen Höhe der Grundsteuer B in Bonn bleibt auch nach der Ratssitzung vom 12.11.2024 offen. Die Verwaltung hatte dem Rat vorgeschlagen, bereits jetzt zu entscheiden, ob Bonn die Grundsteuer auch künftig mit einem Steuerhebesatz berechnen wird oder mit unterschiedlichen Hebesätzen, differenziert nach Wohn- und Gewerberäumen.  

Das Thema kommt im Dezember erneut auf die Tagesordnung. Die Mehrheitskoalition des Stadtrates hat dies wie folgt begründet:

„Wir wollen die Entscheidung über die konkrete Umsetzung der Grundsteuerreform in Bonn im Dezember eindeutig und gut vorbereitet treffen. Die Festlegung auf einen einheitlichen Hebesatz in der Grundsteuer B abgekoppelt von der Entscheidung über dessen letztendliche Höhe halten wir in diesem Kontext nicht für zielführend.

Grüne, SPD, Linke und Volt wollen Eigentümern und Mieter nach dem unbefriedigenden Gesetzgebungsprozess auf Landesebene in den vergangenen Monaten keine weiteren Unsicherheiten zumuten.

Der Beschluss wird deshalb im Dezember "als gut durchdachtes Gesamtpaket" gefasst. Gleichzeitig wird die Höhe des Hebesatzes oder der Hebesätze festgelegt.

FF