Erste Wirtschaftsparkplätze in Bonn eingerichtet – Deutschlandweit Vorreiter
Die Stadt Bonn richtet in der Südstadt und Kessenich Wirtschaftsparkplätze ein, welche tagsüber Handwerk, Pflege und Lieferverkehr vorbehalten sind. Bonn gehört zu den ersten Kommunen in Deutschland, welche Wirtschaftsparkplätze anbieten, und nimmt damit eine Vorreiterrolle in der Förderung des Wirtschaftsverkehrs ein.
Neun Standorte abgestimmt
Die Standorte für das Pilotprojekt wurden in Zusammenarbeit mit Handwerk, Pflegediensten und Logistik gemeinsam entwickelt. In den vergangenen Wochen optimierte die Stadt die Bereiche im Dialog mit dem Einzelhandel vor Ort weiter. Folgende Standorte werden jetzt eingerichtet:
Hausdorffstraße 145-151 und 234 sowie an der Pfarrkirche, Pützstraße 8, Bismarckstraße 19, Ermekeilstraße 36, Lessingstraße 51 und Bonner Talweg im Bereich der IHK sowie der Telekom.
Ziele:
In Gebieten mit einem hohen Parkdruck entfällt die (zeit-)aufwändige Parkplatzsuche. Firmenfahrzeuge müssen nicht ordnungswidrig auf Gehwegen, auf Fahrradschutzstreifen oder in Parkverboten abgestellt werden; dies erhöht die Verkehrssicherheit. Handwerker, Paketboten und Pflegedienste können ihre Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe zu ihren Kund*innen abstellen
Köln macht später mit
Die Städte Bonn und Köln haben sich in Abstimmung mit der Handwerkskammer (HWK) zu Köln sowie der Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg darauf verständigt, Wirtschaftsparkplätze in einem einheitlichen Format einzurichten.
OB Dörner: „Zusätzlich zu den Wirtschaftsparkplätzen richten wir beispielsweise vermehrt Ladezonen ein. Unter anderem damit gehen wir auf wichtige Forderungen der Wirtschaftsverbände ein.“
Die Wirtschaftsparkplätze sind ein wichtiger Baustein zur Förderung des Wirtschaftsverkehrs im Rahmen der Bonner Mobilitätswende. Wenn die Wirtschaftsparkplätze gut angenommen werden, sollen weitere Standorte im gesamten Stadtgebiet folgen.
Einheitliche Markierung und Beschilderung
Die Wirtschaftsparkplätze werden in einem einheitlichen Standard, den die Stadt Bonn entwickelt hat, markiert und beschildert. Eine gut erkennbare, eindeutige Beschilderung sowie farbliche Bodenmarkierungen inklusive verdeutlichender Piktogramme sollen gewährleisten, dass diese Zonen nicht durch fremdparkende Fahrzeuge blockiert werden dürfen. Die Wirtschaftsparkzonen sind werktags von 8 bis 18 Uhr dem Wirtschaftsverkehr vorbehalten; außerhalb dieser Zeiten darf dort regulär geparkt werden. Die ausgewiesenen Flächen dürfen Fahrzeuge mit Handwerkerparkausweisen oder mit Ausnahmegenehmigungen für soziale Dienste, Paketzusteller und der Lieferverkehr nutzen, die in der Umgebung ihre Kundschaft erreichen möchten.
An der gemeinsame Freigabe der ersten Wirtschaftsparkplätze nahmen Vertreter der IHK, Oberbürgermeisterin Katja Dörner, HWK-Geschäftsführung, Kreishandwerksmeister und Stadtverwaltung.
Informationen im Internet
Weitere Informationen zum Parken für Wirtschaftsverkehre sind auf der städtischen Internetseite www.bonn.de/wirtschaftsparken veröffentlicht. Ein Handwerkerparkausweis kann unter www.bonn.de/handwerkerparkausweis beantragt werden. Einen solchen Ausweis können auch ambulante soziale Dienste beantragen.
FF