Grundsteuerbescheide: Vorsicht bei Widersprüchen
Hoffen auf das Bundesverfassungsgericht
Wenn in Bonn, voraussichtlich im März, die Steuerbescheide für die Grundsteuer nach neuem Recht und mit neuen Hebesätzen verschickt werden, ist eine genaue Prüfung der Zahlen durch die Empfänger richtig. Bei Widersprüchen aber rät Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg zur Vorsicht.
In einem GA-Artikel zur Grundsteuerproblematik wird Haus & Grund-Hauptgeschäftsführer Markus Gelderblom in der Ausgabe vom 22. Januar dahingehend zitiert, dass ein Widerspruch nur dann Sinn mache, wenn es einen erkennbaren Berechnungsfehler gäbe: „Dies dürfte wohl aber eher selten vorkommen“, wird er auf der ersten Lokalseite zitiert. Ein überflüssig eingelegter Widerspruch würde zurückgewiesen und das koste in der Regel Geld, das man sich sparen könne.
Dagegen hält es Haus & Grund für wichtig, einen Einspruch gegen den Grundsteuerwert- und -messbetrag des Finanzamtes erhoben zu haben. Gelderblom erläutert dazu, Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler unterstützen Musterklagen. Grund: Beide Institutionen zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells, das in NRW gilt. Sollten die Musterklagen vor Gericht Bestand haben und das Bundesverfassungsgericht die Regelung kippen, würde etwa zu Unrecht gezahlte Grundsteuer zurückgezahlt. Das gelte für die, die dem Haus & Grund-Rat gefolgt seien und Einspruch erhoben hätten. Für alle anderen leider nicht.
FF