Grundsteuerreform: Stadtrat senkt Hebesatz für Wohnraum auf 657 v. H. – Erhöhung für Gewerbegrundstücke auf 900 v. H.
Erfolg für Haus & Grund-Politik
Überraschung: Anders als die Stadtverwaltung beschlossen hatte, führte der Rat per Mehrheitsbeschluss differenzierte Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke ein, die ab 1. Januar 2025 gelten. Dabei wird der Hebesatz für Flächen mit Wohnnutzung von heute 680 auf 657 v. H. gesenkt. Um die Reduzierung der Einnahmen beim Wohnen auszugleichen, erhöhte der Rat den Hebesatz bei Gewerbeflächen auf 900 v. H.
"Kurswende richtig" – Sparen bleibt Hauptaufgabe
Haus & Grund Bonn Rhein/Sieg begrüßt die Kurswende. Die von Oberbürgermeisterin Katja Dörner und Stadtkämmerer Fark vorgesehene Erhöhung des Hebesatzes für Wohnraum sei damit vom Tisch. Haus & Grund-Hauptgeschäftsführer Markus Gelderblom sieht in der Ratsentscheidung einen Beitrag gegen die Verteuerung des Wohnens in Bonn durch die Senkung des Hebesatzes. "Damit hat die Ratsmehrheit auf unsere Kritik an der Steuerpolitik der Stadtverwaltung reagiert. Sie ist unserer Forderung gefolgt, den Hebesatz bei der Grundsteuer B für Wohnen zu senken. Das ist ein Weg in die richtige Richtung, zumal die Stadt an anderer Stelle, z. B. bei den Abwassergebühren zum Teil heftige Steigerungen beschlossen hat. Das ist auch ein politischer Erfolg von Haus & Grund gegen die steigenden Wohnnebenkosten." Für Gelderblom kann der Hebesatz 2025 nur ein Zwischenschritt sein. Es bleibe eine Hauptaufgabe der Verwaltung, durch eine klare Sparpolitik die städtischen Aufgaben dauerhaft zu senken.
Politisches Ziel des Rates: Verteuerung um neun Millionen Euro verhindert
Auch das Mehrheitsquartett im Stadtrat hat mit seinem Änderungsantrag zum Ziel, dass das Wohnen in Bonn durch die Grundsteuerreform nicht teurer wird. Das Volumen der Messverträge sei in Bonn gesunken. Wäre man der Verwaltung gefolgt, hätte es eine Verschiebung zu Lasten des Wohnens gegeben, die mit der Differenzierung des Hebesatzes und dessen Senkung verhindert werden konnte. Das Volumen der nun verhinderten Verteuerung für Eigentümer und Mieter hätte bei neun Millionen Euro gelegen.
Zu den Gründen für den Ratsbeschluss heißt es in der Vorlage u.a.: „Da Wohn- und Nebenkosten in Bonn in den letzten Jahren steigen, erscheint eine weitere Wohnkostenbelastung durch einen höheren Hebesatz nicht sachgerecht.“ Andererseits dürfe durch die kommunale Steuerpolitik keine wesentlichen Mindereinnahmen hingenommen werden. Daher habe man sich für die bundes- und landesrechtlich mögliche Differenzierung des Hebesatzes entschieden.
Auch wenn die Entscheidung die Stadtverwaltung vor hohe organisatorische Herausforderungen stelle, müsse das sozialpolitische Ziel Vorrang haben, "den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch die Sicherung bezahlbaren Wohnens zu stärken."
FF