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Härtefallhilfen bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern starten ab Mai

Die Bundesländer starten ihre Antragsportale für die Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger.

Ab Mitte Mai soll der Startschuss für die Härtefallhilfen für Bürger in Nordrhein-Westfalen fallen; sobald bekannt ist, welche Plattform in NRW genutzt werden wird, werden wir das umgehend bekannt geben.

Die Mehrzahl der anderen Bundesländer wird die Antragsplattform der Kasse.Hamburg nutzen. Dort wird Antragstellung wie folgt freigeschaltet:

- Ab 02.05.2023: Bremen und Hamburg
- Ab 04.05.2023: Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
- Ab 08.05.2023: Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen

Ab dem 15.05.2023 können die Anträge in Bayern online über eine Antragsplattform eingereicht werden. Der Link zum Online-Antrag wird hier veröffentlicht.

Das Land Berlin hatte bereits im Januar eine eigene Heizkostenhilfe über die Investitionsbank Berlin gestartet.

Härtefallhilfe-Rechner finden sich bereits auf den Seiten von Bayern und der Kasse.Hamburg.

Bund und Länder wollen mit Antragsstart weitere Informationen zur Verfügung stellen.

MG