Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg wirkt am Mietspiegel für Hennef mit
Datenerfassung startet in den nächsten Wochen
Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg ist mittlerweile ständiger Gast in den Mietspiegel-Arbeitskreisen in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis. In Bonn ist der Mietspiegel - nach einigen Umwegen - nun auf der Zielgeraden, in Sankt Augustin und Troisdorf sind die Mietspiegel bereits veröffentlicht und auch die Stadt Hennef hat nun um Mitwirkung im Arbeitskreis Mietspiegel gebeten.
Die erste Sitzung zusammen mit Vertretern der Stadt Hennef, dem mit der Erstellung beauftragten Institut und dem Deutschen Mieterbund fand am 11. Oktober 2024 statt und es wurde intensiv über den Fragebogen für die erforderliche Datenerhebung diskutiert.
Wir freuen uns, auch hier wieder unsere Expertise einbringen zu können und bitten alle Haus & Grund-Mitglieder, die in den kommenden Wochen gebeten werden, den Fragebogen auszufüllen, um ihre Mithilfe.
Auch die Stadt Hennef ruft hierzu in einer aktuellen Pressemitteilung auf:
"Mietspiegel für Hennef in Arbeit
(dmg) Die Stadt Hennef erstellt aktuell erstmalig einen qualifizierten Mietspiegel. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. „Der Mietspiegel dient künftig als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter, um Mietpreise rechtssicher festlegen zu können und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Damit soll er vor allem Mieterinnen und Mieter vor ortsunüblichen Mietpreisen und überzogenen Mietsteigerungen schützen. Ich bitte alle Hennefer Haushalte, die in den nächsten Wochen angeschrieben werden, mit ihren Daten zur Erstellung dieses wichtigen Instrumentes beizutragen“, so Bürgermeister Mario Dahm.
Für die Erstellung des Mietspiegels müssen Informationen und Daten bei mietspiegelrelevanten Haushalten etwa zu Mietpreisen, Wohnungsgrößen, Lagen, Ausstattung oder baulichem Zustand erhoben werden. Bei der aufwendigen Erhebungsaktion werden per Zufall ausgewählte, mietspiegelrelevante Haushalte angeschrieben. Die Beantwortung ist gemäß Mietspiegelreformgesetz (MsRG) § 2 für die Befragten verpflichtend und außerdem nicht mit Kosten verbunden. Der ausgefüllte Fragebogen muss mit einem beigefügten Freiumschlag fristgerecht an das mit der Mietspiegelerstellung beauftragte EMA-Institut für empirische Marktanalysen zurückgeschickt werden. Alternativ ist es möglich, die Befragung über einen verschlüsselten Link direkt online im Internet zu beantworten. Informationen dazu sowie eine Hotline bei Fragen und Unterstützungsbedarf finden die Haushalte im Anschreiben.
Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Erhebung pseudonymisiert und nach Abschluss des Projekts gelöscht."
Hintergrund
Die ortsübliche Vergleichsmiete wird aus den üblichen Entgelten (geregelt in § 558 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches) gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart oder geändert worden sind."
MG