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Mietspiegel: Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg bedauert Verzögerungen durch den Mieterbund

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Mietspiegelkarte Bonn
Mietspiegelkarte der Stadt Bonn (Mietspiegel 2020/22)
Neues Zieldatum ist nun erst der 1. Dezember 2024

Verstimmung bei Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg. Nach der abschließenden Sitzung des Arbeitskreises Mietspiegel hat der Mieterbund überraschend und in allerletzter Sekunde die Anerkennung des gemeinsam erarbeiteten Mietspiegel-Entwurfs als "qualifiziert" verweigert. Das teilte Haus & Grund-Hauptgeschäftsführer Markus Gelderblom mit. Voraussichtlich werde der seit Juli überfällige Mietspiegel nun erst am 1. Dezember in Kraft treten, "zum Nachteil all derer, die Wohnungen vermieten oder mieten und dabei Klarheit über die Miethöhen haben wollen", betont Gelderblom.

Die unerwartete Blockade ging von Mieterbund-Chef Bernhard von Grünberg aus. Nach der Einschätzung von Haus & Grund liegen dieser Entwicklung keine fachlichen, sondern ausnahmslos politische Gründe zugrunde. Konkret gehe es um die Ausdehnung des neuen Mietspiegels auf Wohnungen ohne Bad/WC. Von Grünberg möchte erreichen, dass die Stadt Bonn gegen Vermieter vorgehen kann, die gegen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz verstoßen. Der Einwand betreffe damit nicht die allein entscheidende Fachfrage, ob der Mietspiegel den geforderten anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen entspricht. Hier werde eine Nebenfrage zum Bremsklotz hochstilisiert.

Nachdem zuvor die Beteiligten im Arbeitskreis sehr intensiv und unter großen Anstrengungen an dem Mietspiegelentwurf gearbeitet hatten, irritiert die späte Intervention des Mieterbundes, da zuvor bereits eine Einigung dahingehend erzielt worden war, den Mietspiegel nicht auf Wohnungen ohne Bad/WC zu erstrecken. Markus Gelderblom: "Wir haben in einer Reihe von stundenlangen Sitzungen Arbeit und Sachverstand investiert, um den Mietspiegel beschlussreif fertigzustellen. In diesen Sitzungen konnten die Vertreter des Mieterbundes keine fachlichen Bedenken zu diesem Punkt vorbringen. Hier geht es dem Mieterbund offenbar um rein politische Erwägungen und nicht um statistische Einwände. Politische Zielsetzungen haben bei der Erstellung eines Mietspiegels jedoch nichts zu suchen.“

Bereits der eigentlich vorgesehene Termin 1. Juli 2024 konnte nicht gehalten werden, weil ein Spezialist der Stadtverwaltung wegen einer schweren Erkrankung länger ausfällt.

Was können Vermieterinnen und Vermieter aktuell tun?

Der Mietspiegel aus dem Jahr 2020/22 kann auch weiterhin zur Begründung eines formellen Mieterhöhungsbegehrens genutzt werden. Er gilt als sog. "einfacher" Mietspiegel seit dem 1.7.2024 fort. Allerdings fehlt ihm nun die prozessuale Vermutungswirkung, dass die hierin ausgewiesenen Mieten auch tatsächlich zutreffend sind. Sollte sich hiermit eine Mieterhöhung nicht begründen lassen, kann daher alternativ auch auf drei Vergleichswohnungen oder ein vom Vermieter einzuholendes Sachverständigengutachten Bezug genommen werden. Dabei wäre es formell zulässig, auch eine Mieterhöhung geltend zu machen, die über die im alten Mietspiegel ausgewiesenen Vergleichsmieten liegt.

FF/MG