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Noch mehr Hunde-Bürokratie? Rottweiler, Bullterrier, Labrador & Co. beim Ordnungsamt anmelden

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Hund Bullmastiff
Hier noch klein und niedlich, später groß und gefährlich: Der Bullmastiff | Foto: Wikipedia
Information für Liebhaber großer Hund unter Haus & Grund-Mitgliedern

Wie begegnet man dem politischen Ziel der Entbürokratisierung: Antwort: Durch noch mehr Bürokratie. Hier unser Beispiel.

Einige Hunde müssen - neben der steuerlichen Anmeldung - auch ordnungsbehördlich angemeldet werden. Dies gilt für große Hunde, für Hunde bestimmter Rassen sowie für gefährliche Hunde. Das Ordnungsamt wird kontrollieren, ob entsprechende Hunde angemeldet sind. Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeiten kann bis zu 100.000 Euro betragen.

Welche Hunde müssen ordnungsbehördlich angemeldet werden?

Große Hunde, die schwerer als 20 Kilogramm sind und/oder eine Widerristhöhe von mehr als 40 Zentimetern aufweisen bzw. ausgewachsen voraussichtlich aufweisen werden. Darunter fallen beispielsweise der Rottweiler, der Dogo Argentino oder der Bullmastiff. Im Vergleich zu lediglich großen Hunden müssen hier zudem weitere Auflagen bei der Anmeldung beachtet werden.

Als gefährlich gelten Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Diese Hunde müssen nicht nur ebenfalls ordnungsbehördlich angemeldet werden, es gelten weiterhin auch zusätzlich verschärfte Auflagen, wie unter anderem eine Kastrationspflicht. Ein privater Erwerb dieser Hunde ist in Nordrhein-Westfalen untersagt, ebenso die Vermehrung. Eine Abgabe darf ausschließlich über befugte Tierheime oder Tierschutzvereine erfolgen.

Hunde müssen auch steuerlich angemeldet werden

Unabhängig von der ordnungsbehördlichen Anmeldepflicht ist außerdem jeder Hund beim Kassen- und Steueramt anzumelden. Weitere Informationen zum steuerlichen Anmeldeverfahren für Hunde gibt es unter https://www.bonn.de/vv/produkte/Hundesteuer.php  oder per Mail an steueramt@bonn.de.

Das Ordnungsamt wird ab sofort kontrollieren, ob entsprechende Hunde angemeldet sind. Die Kontrollen des Ordnungsamtes laufen ab sofort an und werden danach in regelmäßigen Abständen wiederholt.

Die ordnungsbehördliche Anmeldung kostet den Hundehalter natürlich Geld: Zwischen 25 und 100 Euro. Einzelheiten erfahren Hundebesitzer unter https://service.bonn.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/703284/show und Weitere Informationen zum ordnungsbehördlichen Anmeldeverfahren für Hunde und allen Kriterien gibt es unter https://www.bonn.de/vv/produkte/hund-gross-bestimmter-rasse.php oder per Mail an hundeangelegenheiten@bonn.de.

Haus & Grund kritisiert Bürokratie

Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg sieht in dem von der Stadt bekannt gemachten Verfahren eine weitere und völlig überflüssige Bürokratisierung der Hundehaltung. Es sei nicht einzusehen, dass bei einer Stadtverwaltung ein Hund bei zwei Dienststellen angemeldet werden müssen, beim Steuer- und beim Ordnungsamt. Warum das in Zeiten der Digitalisierung nicht möglich sei, könne niemand mehr begreifen. Und warum dies in der Stadtverwaltung niemanden auffalle noch weniger, sagte Haus & Grund-Hauptgeschäftsführer Markus Gelderblom.