Private Vermieter müssen ab 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können

Bundesfinanzministerium: Es bleibt bei der "Regel ohne Ausnahme"!
Das Bundesfinanzministerium hat ein FAQ zur E-Rechnung veröffentlicht. Das Wichtigste vorab: Es bleibt bei der "Regel ohne Ausnahme": ALLE privaten Wohnraumvermieter müssen eine E-Rechnung ab 1.1.2025 empfangen können, wenn der Vertragspartner dies will. Selbst ausstellen müssen Kleinunternehmer eine E-Rechnung bis auf weiteres noch nicht, alle anderen Unternehmer (als solche gelten auch Privatvermieter) voraussichtlich erst ab 2028.
Für den Empfang einer E-Rechnung genügt ein E-Mail-Postfach. Dem FAQ ist allerdings nicht zu entnehmen, dass es unbedingt das eigene E-Mail-Postfach auf einem eigenen PC sein muss. Daher wäre denkbar, dass private Vermieterinnen und Vermieter, die keinen internetfähigen PC haben, die Rechnungen z. B. über das Postfach ihrer Kinder oder von Freunden/Bekannten empfangen. Abschließend geklärt ist dies jedoch noch nicht.
MG