Stadt korrigiert Unbestimmtheit in Gebührenordnung für Bewohnerparken
Die Stadtverwaltung hat die Gebührenordnung über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen ergänzt und den politischen Gremien vorgelegt. Den Beschluss darüber trifft der Rat voraussichtlich in seiner Sitzung am 13. Februar 2025. Die seit 2022 bestehenden Regelungen zum Bewohnerparken bleiben in der Sache bestehen.
Mit der Anpassung korrigiert die Stadt eine Unbestimmtheit in der bisherigen Gebührenordnung, die das Verwaltungsgericht Köln in Zusammenhang mit zwei im Dezember 2024 verhandelten Klageverfahren beanstandet hatte. Konkret bemängelte das Gericht, dass die Gebührenordnung keine explizite Regelung hinsichtlich des Gebührenschuldners enthielt, also des Personenkreises, der zur Zahlung der Gebühr verpflichtet ist (in diesem Fall die Antragsteller eines Bewohnerparkausweises). Mit der Einfügung eines entsprechenden Passus wird dieser formale Rechtsfehler behoben.
Inhaltlich hatte das Gericht weder gegen die Gebührenhöhe noch gegen die Begründung der Gebührenordnung rechtliche Bedenken. Die im Jahr 2022 vom Rat beschlossenen Regelungen bleiben deshalb in vollem Umfang bestehen. Für jene, die einen Bewohnerparkausweis erworben haben, ändert sich nichts.
FF