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Wohnkosten-Verbändeallianz NRW appelliert an die Kommunen im Land, differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer einzuführen.

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Grundsteuer
Foto: Andreas Steidlinger/iStock

Differenzierte Hebesätze nutzen – Wohnkosten begrenzen

Berechnungen des Landes zeigen, dass sich das Messbetragsvolumen deutlich zu Lasten der Wohngrundstücke verändert. Nach den bisherigen Zahlen lag der Anteil der Wohngrundstücke bei 62 Prozent. Nach der Neubewertung steigt der Anteil auf 74 Prozent.

Nach einem vom Landesfinanzministerium in Auftrag gegebenem Gutachten kommen die renommierten Steuerrechtler Prof. Druen und Prof. Krumm zu dem Ergebnis, dass differenzierte Hebesätze rechtssicher eingeführt werden können. Damit hat es jede Kommune in der eigenen Hand, die Wohnkosten zu begrenzen. Dabei sollte auch bedacht werden, dass daneben weitere Anstiege bei den Gebühren drohen.

Die mangelnde Bereitschaft des Landes, die Kommunen stärker an den Landessteuereinnahmen zu beteiligen, darf nicht zu Lasten der Bürger und Eigentümer vor Ort gehen. Schon jetzt hat Nordrhein-Westfalen die höchsten Grundsteuerhebesätze in Deutschland.

Unser Appell: Denken Sie an die Mieterinnen und Mieter und Eigentümerinnen und Eigentümer in Ihrer Kommunen und nutzen Sie die Möglichkeit differenzierte Hebesätze einzuführen. Die Grundsteuerreform darf das Wohnen nicht noch weiter verteuern!

Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg fordert auch die Stadt Bonn auf, von der Möglichkeit differenzierter Hebesätzte Gebrauch zu machen, um das Wohnen in der Stadt nicht noch weiter zu verteuern.

Die Wohnkosten-Verbändeallianz NRW besteht aus dem Bund der Steuerzahler NRW, dem Deutscher Mieterbund NRW, Haus & Grund NRW sowie dem Verband Wohneigentum NRW.

MG