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Frostschäden am Gebäude

Wenn die Temperaturen unter null Grad fallen, drohen Frostschäden an Rohren, Leitungen und Wänden. Die Folgen sind oft verheerend: Geplatzte Rohre fluten Stockwerke, Heizungen frieren ein und Wände werden beschädigt. Wie Sie vorsorgen und welche Versicherung im Ernstfall hilft, erfahren Sie hier.

Frostschäden entstehen meist in un- zureichend beheizten Gebäuden. Besonders gefährdet sind dabei Wasser-leitungen in unbeheizten Kellerräumen, schlecht gedämmte Außenwände und Dachbereiche sowie bodennahe Leitungen wie Fußbodenheizungen. Das Problem liegt in der Physik: Gefrorenes Wasser dehnt sich um bis zu 9 Prozent aus und kann dabei Rohre, Heizkörper oder sogar Fußbodenheizungen sprengen. Bei älteren Gebäuden mit mangelhafter Isolierung steigt das Risiko zusätzlich.

So beugen Sie Frostschäden am besten vor

Ausreichende Wärme ist der beste Schutz gegen Frostschäden. Alle Räume sollten bei Minusgraden mindestens 16 Grad Celsius warm sein. Der Heizkörper sollte dafür auf mindestens Stufe 3 eingestellt werden. Die Frostschutzeinstellung am Thermostat reicht im Winter nicht immer aus, da sie ein Einfrieren der Rohre bei extrem nie- drigen Temperaturen nicht verhindert.

Was tun bei Frostschäden?

Bei Auftreten eines Frostschadens ist schnelles Handeln gefragt. Zuerst sollten Sie das Wasser und – wenn nötig – auch den Strom abstellen. Dokumentieren Sie den Schaden ausführlich und kontaktieren Sie umgehend Ihre Versicherung. Entfernen Sie stehendes Wasser und setzen Sie bei Bedarf Heizlüfter ein. Da bei Frostschäden oft umfangreichere Reparaturen nötig sind, sollten Sie Fachleute hinzuziehen. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel Ihre Wohngebäudeversicherung, wenn die Schadenursache versichert ist.

Welche Versicherung hilft bei Frostschäden?

Die Wohngebäudeversicherung schützt fest verbaute Gebäudeteile wie Dach, Mauern, Leitungen oder Heizung vor Frostschäden. Die Hausratversicherung hingegen sichert bewegliches Hab und Gut vor Schäden durch austretendes Wasser ab.

Wichtig dabei: Die Versicherung zahlt nur, wenn Sie ausreichend vorgesorgt haben. Räume müssen mindestens auf 16 Grad Celsius beheizt und Leitungen bei längerer Abwesenheit entleert werden. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.

Besondere Vorsicht bei Ferien- und Wochenendhäusern  

Unbewohnte Häuser sind besonders anfällig für Frostschäden. Der beste Schutz ist hier, die Wasserzufuhr komplett abzustellen, alle Leitungen zu entleeren und eine Mindestheizung von 16 Grad Celsius zu gewährleisten. Regelmäßige Kontrollen durch Nachbarn oder einen Hausmeisterservice sind unerlässlich.

Fazit: Frostschäden lassen sich gut vermeiden

Mit der richtigen Vorsorge und ausreichender Beheizung vermeiden Sie die meisten Frostschäden. Eine Wohngebäudeversicherung schützt zusätzlich vor den finanziellen Folgen. Wichtig ist aber die nötige Sorgfalt: Nur wenn Sie regelmäßig kontrollieren und vorbeugen, greift im Ernstfall auch der Versicherungsschutz.

Sie haben weitere Fragen?
Lassen Sie sich von den Experten der GEV Grundeigentümer-Versicherung unter der Telefonnummer 040 – 37 66 33 67 beraten.