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Entwässerungsgebühren

Entwässerungsgebühren

Verwaltungsgericht kippt Bremer Regelung zur Schmutz- und Regenwassergebühr 

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen hat mit Urteil vom 30.06.2023 (2 K 481/16) einer Klage gegen die Festsetzung von Entwässerungsgebühren in der Stadtgemeinde Bremen stattgegeben. Der Verbrauch von Frischwasser darf laut Gericht nicht der einzige Maßstab bei der Abwassergebühr sein.

Nach dem Urteil ist das Entwässerungsgebührenortsgesetz für die Stadtgemeinde Bremen nicht mit höherrangigem Recht vereinbar, da dort lediglich für Grundstücke mit einer versiegelten Fläche von 1.000 qm und mehr eine Berechnung der Entwässerungsgebühren gesplittet nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr erfolgt und es im Übrigen bei einer Festsetzung der Entwässerungsgebühren auf der Grundlage des Frischwasserverbrauchs verbleibt. 

Der Normgeber habe damit nicht ausreichend berücksichtigt, dass der sogenannte Frischwassermaßstab kein taugliches Instrument sei, um die kommunalen Leistungen im Zusammenhang mit der Niederschlagsentwässerung versiegelter Grundstücke im Rahmen der Gebührenfestsetzung adäquat zu berechnen und der Maßstab nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts daher nur in Ausnahmefällen angewendet werden dürfe. Vor diesem Hintergrund habe die Stadtgemeinde Bremen nicht

Wohnenausreichend dargelegt, dass eine gesplittete Berechnung für alle Grundstücke der Stadt zu einem unvertretbaren finanziellen Aufwand führen würde, jedenfalls erscheine die Wahl gerade der Grenze von 1.000 qm versiegelter Fläche willkürlich.

Das bedeutet für die bremischen Verbraucher:

Unterschiedliche Kosten für Schmutz- und Regenwasser müssen laut Urteil für alle und nicht nur für Grundstücke über 1000qm berücksichtigt werden. Sollte die Stadt nicht gegen das Urteil in Berufung gehen müsste durch die Verwaltung für jedes Grundstück in Bremen festgestellt werden, wie viel Quadratmeter der Grundstücke versiegelt sind und für jedes Grundstück der Gebührenbescheid für das Abwasser neu festgesetzt werden. Wie bei der Grundsteuer wird von den Eigentümern auch hier wieder genau darauf zu achten sein, ob die Daten richtig erfasst oder übernommen wurden.

Dazu Ingmar Vergau, Geschäftsführer Haus & Grund Bremen: 

„Dass die Abwasser-gebühren durch eine Neuaufteilung in Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr auch bei kleineren Grundstücken sinken werden, wird eher nicht der Fall sein. Wie aus dem oben dargestellten Abwasserranking ersichtlich ist, müssen die Gebühren im Sinne der Verbraucher überarbeitet und deutlich gesenkt werden.“

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